Impressionen aus LauchringenImpressionen aus LauchringenImpressionen aus LauchringenImpressionen aus Lauchringen

Aktuelles

Zurück zur Übersicht - Zum Archiv
Einführung der Elektronische Lohnsteuerkarte
verschiebt sich vom 13.01.2012

Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 2013

Der Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens verzögert sich und ist derzeit zum 01. Januar 2013 geplant.

Die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 und die darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Freibeträge, Hinzurechnungsbetrag, Religion, Faktor) bleiben weiterhin gültig und sind dem Lohnsteuerabzug in 2012 zu Grunde zu legen. Hierfür ist ein erneuter Antrag des Arbeitnehmers nicht erforderlich.

Sollte Ihnen eine Lohnsteuerkarte 2010 und keine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 vorliegen, so können Sie beim Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012 beantragen.
Nach ObenGemeindeverwaltung Lauchringen - Hohrainstr. 59, 79787 Lauchringen, Tel: +49-7741-60950, Fax: +49-7741-609543 - Mo, Di, Do 8:00-12:00 + 14:00-16:00, Mi 8:00-12:00 + 14:00 - 18:00, Fr 8:00-13:00
Copyright 1999-2012 by Gemeinde Lauchringen - Design by NeuroSyn Virtual Solutions - Die Seite wurde in 0.0354 Sekunden generiert. - Durchschnittliche Serverauslastung: 0.14