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Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 und Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 2013
Der Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens verzögert sich und ist derzeit zum 01. Januar 2013 geplant.
Die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die vom Finanzamt ausgestellte
Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 und die darauf eingetragenen
Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Freibeträge,
Hinzurechnungsbetrag, Religion, Faktor) bleiben weiterhin gültig und
sind dem Lohnsteuerabzug in 2012 zu Grunde zu legen. Hierfür ist ein
erneuter Antrag des Arbeitnehmers nicht erforderlich.
Sollte Ihnen eine Lohnsteuerkarte 2010 und keine Bescheinigung für
den Lohnsteuerabzug 2011 vorliegen, so können Sie beim Finanzamt eine
Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012 beantragen. |