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Landesfamilienpass: Gutscheinkarte 2012
Wir geben davon Kenntnis, dass die Gutscheinkarten, die zum unentgeltlichen bzw. ermäßigten Besuch verschiedener landeseigener Einrichtungen (Museen, Schlösser u.a.) berechtigen im Rathaus, Zimmer 15, aufliegen und von den Landesfamilienpassberechtigten abgeholt werden können.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien, mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kinder, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind.
- Familien, die Harz IV - bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben
Die Gutscheinkarten sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung, unter Vorlage des Landesfamilienpasses dort abzugeben. Sie gelten für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen. Personal- und Kinderausweise sind ebenfalls mit zu führen.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Bei der Antragstellung sind die Kindergeldnachweis und gegebenenfalls der Schwerbehindertenausweis,der Kinderzuschlagsbescheid oder der Arbeitslosengeld-2-Bescheid vor zu legen. Sobald die Anspruchsvoraussetzungen für den Landesfamilienpass nicht mehr vorliegen, geben Sie ihn bitte dem Bürgermeisteramt zurück.
Weitere Infos und den Link zum Antragsformular finden Sie hier.... |