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Landesfamilienpass: Gutscheinkarte 2010
Die Gutscheinkarten 2010, die zum unentgeltlichen bzw. ermäßigten Besuch verschiedener landeseigener Einrichtungen (Museen, Schlösser u.a.) berechtigen können ab sofort auf dem Rahtaus, Zimmer 15 (Herr Burgert) von den Landesfamilienpassberechtigten abgeholt werden.
Einen Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien, mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kinder, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind.
Die Gutscheinkarten sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung, unter Vorlage des Landesfamilienpasses dort abzugeben. Sie gelten für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen. Personal- und Kinderausweise sind ebenfalls mit zu führen.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Bei der Antragstellung sind die Kindergeldausweis und gegebenenfalls der Schwerbehindertenausweis vor zu legen. Sobald die Anspruchsvoraussetzungen für den Landesfamilienpass nicht mehr vorliegen, geben Sie in bitte dem Bürgermeisteramt zurück.
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