Müllgefäßen bei Strassensperrungen
Abholung von Müllgefäßen bei Straßensprerrungen
Be Straßensperrungen bedingt durch Bauarbeiten oder Veranstaltungen haben die Bürger gem. § 10 Abfallwirtschaftssatzung, ihre Müllgefäße an eine durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen. Andernfalls kann eine Abholung nicht gewährleistet werden.
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