Zuständig:
Herr Burgert, Zimmer 15, Tel.: 0 77 41 / 60 95 - 35
Vertretung:
Frau Huber, Bürgerbüro, Tel.: 0 77 41 / 60 95 - 33
- Auskunftserteilung
- Zusendung von Antragsformularen für Erst- oder Erhöhungsantrag und eines Merkblattes.
Ärztliche Atteste können dem Antrag beigefügt werden. Der Hausarzt wird jedoch nochmals vom
Landratsamt angeschrieben.
Auf Wunsch werden die Anträge weitergeleitet an.
Landratsamt Waldshut
Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751/86-0
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