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Bürger - Virtuelles Sozialamt
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Landesfamilienpass |
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Zuständig:
Herr Burgert, Zimmer 15, Tel.: 0 77 41 / 60 95 - 35
Vertretung:
Frau Huber, Bürgerbüro, Tel.: 0 77 41 / 60 95 - 33
Hinweis:
Die Inhaber des Landes-Familienpass (Eltern und Kinder) sind berechtigt, die im Gutscheinheft zum Landesfamilienpass genannten Einrichtungen unentgeltlich zu besuchen.
Einen Landes-Familienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit einem kindergeldberechtigendem schwerbehindertem Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung.
Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweils genannten Einrichtung unter Vorlage des Landes-Familienpasses dort abzugeben. Sie gelten für die im Pass aufgeführten Personen.
Der Landes-Familienpass ist einkommensunabhängig.
Er muß nur einmal beantragt werden und gilt solange, wie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dagegen sind die Gutscheine jährlich im Rathaus abzuholen.
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