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Flughafen Zürich | |
Geplante Betriebsreglementsänderung durch Schweizer Bundesamt für die Zivilluftfahrt | vom 05.11.2014 |
Betriebsreglementsänderung 2014 für den Flughafen Zürich Wie Sie unserem Mitteilungsblatt und auch der Zeitung haben entnehmen können, wurde das Land Baden-Württemberg, die Landkreise Konstanz, Schwarzwald-Baar und Waldshut sowie die unmittelbar betroffene Gemeinde Hohentengen a.H. in der zweiten Oktoberwoche darüber informiert, dass das Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine weitere Änderung der 220. DVO beantragt hat. Diesem Antrag liegt das vom Flughafen Zürich beim BAZL bereits im Oktober 2013 eingereichte ?Gesuch für die Betriebsreglementsänderung 2014? zugrunde. Mit diesem neuen Betriebsreglement soll die gesamte Nordausrichtung des Flughafens Zürich-Kloten zementiert werden. Da es damit möglich wird, alle Starts nach Norden und alle Landungen vom Norden her abzuwickeln, können die Landkreise Waldshut, Schwarzwald-Baar und Konstanz über 24 Stunden täglich, an 365 Tagen im Jahr, mit Fluglärm belastet werden. Damit würden also auch die bisherigen nächtlichen Sperrzeiten entfallen, die bislang für alle betroffenen Gemeinden, der einzig wirksame Schutz gegen diese Lärm- und Umweltbelastungen darstellen. Mit der Einführung dieses neuen Betriebsreglements, sollen, aus unserer Sicht, die nicht zu vertretenden Regelungen des angestrebten deutsch-schweizerischen Staatsvertrages durch die Hintertür eingeführt werden. Im Rahmen
dieses Verfahrens sind sowohl schweizerische wie auch deutsche Bürger und Gemeinden
berechtigt, Einspruch gegen diesen Antrag einzulegen, wenn sich die Einsprecher
durch die beantragte Änderung nachteilig betroffen sehen.
Für Gemeinden wie auch Privateinsprüche endet die Einsprachefrist am 18.11.2014. Einsprachen sind schriftlich und mit Begründung einzureichen beim
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, CH-3003 Bern, Schweiz
Wer keine Einsprache erhebt, darf im Nachgang gegen eine allfällige Genehmigung des Betriebsreglements nach schweizerischem Luftfahrtgesetz, nicht Beschwerde führen. Wir möchten Sie hiermit von dieser Möglichkeit in Kenntnis setzen und dazu auffordern, gegebenenfalls auch als Privatperson Einspruch einzulegen.
Bitte helfen Sie mit, unsere Region dauerhaft vom Fluglärm zu entlasten!
Wir haben hier für Sie eine allgemeine Information der Gemeinde Lauchringen zu diesem Thema online gestellt. Darin finden Sie auch Informationen zur Möglichkeit, sowohl für Bürger als auch für Kommunen, des Einspruchs gegen diesen Antrag. Außerdem finden Sie hier die gemeinsame Pressemitteilung der drei betroffenen Landräte.
Die Gemeinde Lauchringen hat einen entsprechenden Einspruch formuliert, den wir hier für Sie als Word-Dokument hinterlegt haben. Sie können sich dieses Dokument auf Ihren PC laden und um Ihre Angaben ergänzen. |