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Rattengift
ab sofort keine Ausgabe mehr auf der Gemeinde vom 22.12.2014

Keine Ausgabe mehr von Rattengift


bisher hat die Gemeindeverwaltung auf Anfrage Rattengift zur Bekämpfung von Haus- und Wanderratten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dies ist künftig nicht mehr möglich, da der Gesetzgeber die Anwendungsbestimmungen geändert hat.

Die gesetzlichen Regelungen besagen, dass der Anwender solcher Stoffe einen Sachkundenachweis zu erbringen hat und die Anwendung durch ?Laien? nicht mehr erfolgen darf.
Die als Rattengift eingesetzten Blutgerinnungshemmer enthalten Wirkstoffe, die zum zeitlich verzögerten Verbluten der Ratten führen. Sie sind sehr effektiv. Allerdings sind sie auch für andere Lebewesen giftig. Sie sind langlebig und reichern sich in der Nahrungskette an. Nur professionelle Schädlingsbekämpfer dürfen daher diese Mittel, noch einsetzen.

Die Gemeinde Lauchringen wird daher ab sofort kein Rattengift mehr ausgeben.

Die Rattenbekämpfung ist danach ausschließlich durch Schädlingsbekämpfer und z.B. Landwirte mit einem entsprechenden Sachkunde-Nachweis möglich.