Keine Ausgabe mehr von Rattengift
bisher hat die Gemeindeverwaltung auf Anfrage Rattengift zur Bekämpfung von Haus- und
Wanderratten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dies ist künftig nicht mehr
möglich, da der Gesetzgeber die Anwendungsbestimmungen geändert hat.
Die gesetzlichen Regelungen besagen, dass der Anwender solcher Stoffe einen
Sachkundenachweis zu erbringen hat und die Anwendung durch ?Laien? nicht mehr
erfolgen darf.
Die
als Rattengift eingesetzten Blutgerinnungshemmer enthalten Wirkstoffe, die zum
zeitlich verzögerten Verbluten der Ratten führen. Sie sind sehr effektiv.
Allerdings sind sie auch für andere Lebewesen giftig. Sie sind langlebig und
reichern sich in der Nahrungskette an. Nur professionelle Schädlingsbekämpfer
dürfen daher diese Mittel, noch einsetzen.
Die
Gemeinde Lauchringen wird daher ab sofort kein Rattengift mehr ausgeben.
Die
Rattenbekämpfung ist danach ausschließlich durch Schädlingsbekämpfer und
z.B. Landwirte mit einem entsprechenden Sachkunde-Nachweis möglich.
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