Aktuelles

Zurück zur Übersicht - Zum Archiv
Informationen
zur Ulrike-Holzwarth-Stiftung vom 13.12.2017

Informationen
zur neu gegründeten Ulrike-Holzwarth-Stiftung zu Gunsten des Familienzentrums Hochrhein

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie Sie möglicherweise der Presse entnehmen konnten, hat die Gemeinde Lauchringen vor wenigen Wochen die gemeinnützige ?Ulrike-Holzwarth-Stiftung? gegründet. Der offizielle Name der Stiftung lautet ?Stiftung zur Förderung der Jugend-, Familien- und Altenhilfe, des Bildungs- und Erziehungswesens sowie des Wohlfahrtswesens in der Gemeinde Lauchringen?. Als Namensgeberin fungiert Ulrike Holzwarth, da sie als Gründungsstifterin 1,2 Mio. Euro an Stiftungskapital in die gemeinnützige Stiftung eingelegt hat mit dem Zweck, insbesondere das Familienzentrum Hochrhein zu fördern.

Gerne möchten wir in diesem Zusammenhang einige Informationen zur Funktionsweise der neuen Stiftung veröffentlichen, da nur wenige Menschen wirklich wissen, was eine Stiftung ist, wie sie arbeitet und deshalb auch einige falsche Annahmen im Umlauf sind.

Stiftungen sind im klassischen Sinne seit über 1000 Jahren Geldgeber für gemeinnützige Zwecke. Das Besondere an einer Stiftung ist die Sicherheit und Dauerhaftigkeit. Eine Stiftung wird prinzipiell für die Ewigkeit errichtet. Das Vermögen einer Stiftung darf nicht angetastet und ?verbraucht? werden. Keine andere Vermögensanlage kann dies gewährleisten. Die Gemeinde Lauchringen als Treuhänderin achtet darauf, dass der Stiftungszweck auf unabsehbare Zeit verwirklicht wird. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks wird nicht das Stiftungskapital, sondern nur dessen Ertrag und eingehende Spenden verwendet. Der eingebrachte Kapitalgrundstock, also die Einlage in Höhe von 1,2 Mio. Euro, bleibt dagegen vollständig und dauerhaft erhalten. Die Gemeinde als Treuhänderin nutzt die Stiftungseinlage, um einen Großteil der Baukosten am Neubau des Familienzentrums Hochrhein im Riedpark zu begleichen. Ausschließlich der Stiftungsertrag darf jedoch zur Erfüllung des gemeinnützigen Stiftungszwecks genutzt werden. In unserem Fall entsteht der Stiftungsertrag unter anderem dadurch, dass die Gemeinde, wie bisher schon, weiterhin einen Teil der Miete für das neu zu erbauende Gebäude entrichtet.

Die Stiftung hat sich verpflichtet mit diesem ?Ertrag?, teilweise die laufenden Kosten für den Betrieb des Familienzentrums zu decken und teilweise andere soziale Zwecke in Lauchringen zu unterstützten. Es ist also nicht so, dass die Stifterin dem Familienzentrum 1,2 Mio. Euro ?geschenkt? hat über die das Familienzentrum Hochrhein nun frei verfügen kann. Das Stiftungsvermögen bleibt für immer dauerhaft erhalten. Das Familien-zentrum ist also weiterhin auf die Unterstützung von Partnern, Sponsoren und Spendern angewiesen, um den laufenden Betrieb und das umfangreiche soziale Angebot aufrecht zu erhalten.

Natürlich besteht für Jeden die Möglichkeit, die Stiftung auf verschiedene Weise ebenfalls zu unterstützen, denn die von staatlicher Seite gewährten steuerlichen Vergünstigungen für Stifter wirken sich, über den gemeinnützigen Zweck hinaus, natürlich auch finanziell für den Einzelnen sehr positiv aus. Es gibt dabei verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die neugegründete, gemeinnützige Stiftung unterstützen können:

  • Zustifter in den Kapitalgrundstock (Übertragung von Vermögen auf die Stiftung)
  • Vermächtnis (Die Stiftung wird testamentarisch bedacht.)
  • Stiftungsdarlehen (Zustifter auf Probe: Die Stiftung erhält die Zinsbeträge für einen bestimmten Geldbetrag.)
  • Spender (Die Zuwendung wird satzungsgemäß und zeitnah eingesetzt.)

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an die Gemeinde Lauchringen als Treuhänderin wenden. Auskünfte erteilen: Rechnungsamtsleiter Franz Tröndle unter Tel. 07741 / 6095-40 oder troendle@lauchringen.de.

Ihre Gemeindeverwaltung