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Biotonne im Landkreis Waldshut
Wiedereinführung ab 2019 vom 09.10.2018

Einführung der Biontonne im Landkreis Waldshut ab 2019

Grundlage für die Einführung der Biotonne ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Demnach müssen Bioabfälle seit 2015 getrennt gesammt werden. Der Kreistag hat deshalb am 07.12.2016 beschlossen, dass die Biotonne ab dem 01.01.2019 wieder eingeführt wird.
Allen Bürgerinnen und Bürgern stehen Behälter in den Größen 60l, 120l und 240l zur Verfügung.
Die Benutzung ist freiwillig.
Für die Biotonne wird keine gesonderte Gebühr erhoben.
Ab dem 01.01.2019 werden Rerstmüll- und Biotonne nur noch alle 14 Tage im Wechsel entleert. Eine wöchentliche Leerung der Restmülltonne ist dann nicht mehr möglich.
Falls bei der Restmülltonne, aufgrund der Einführung der Biotonne bzw. des geänderten Leerungsintervalls, Änderungsbedarf besteht, ist eine Abholung bzw. ein Tausch auf ein größeres, aber auch kleineres Gefaäß, jederzeit kostenlos möglich.

Haben Sie Fragen? Sie können sich gerne an das Abfallwirtschaftsamt in Waldshut wenden,.
Tel: 07751 / 865440

Das Infoblatt, wo Sie alle wichtigen Infos finden, haben wir Ihnen hier als PDF-Datei zum Download online gestellt........

Der Landkreis Waldshut leistet mit der Einführung der Biotonne seinen Beitrag zum Klimaschutz und der Ressourcenschonung in Deutschland.

Je intensiver die Biotonne nach Einführung genutzt wird, desto weniger Restmüll muss in die Müllverbrennungsanlagen verbracht und verbrannt werden. Wird der Bioabfall sortenrein gesammelt, kann er zu Strom, Wärme und hochwertigem Kompost weiterverarbeitet werden. Um eine Geruchsbelästigung und Madenbildung zu verhindern, sind alle Biotonnen mit einem Biofilterdeckel ausgestattet.