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Mülltonnen und Müllsäcke
auf den Gehwegen - ein Ärgernis vom 30.07.2019
Der Ärger mit den Mülltonnen und Müllsäcken auf den Gehwegen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
immer wieder erreichen uns Mitteilungen, dass Müll-, Altpapier- und Biotonnen sowie Gelbe Säcke vor den Abfuhrtagen wild auf den Straßen, Rad- und Gehwegen abgestellt bzw. abgelegt werden.

Zum einen wird der Müll oftmals schon Tage vor der Leerung zur Abholung bereitgestellt, zum anderen werden vielfach die Tonnen mitten in die Gehwege gestellt, so dass für die Passanten kein Durchkommen mehr ist.
Insbesondere Fußgänger, Radfahrer, Rollator- oder Rollstuhl-nutzer werden auf den öffentlichen Flächen durch dieses unbedachte Abstellen der Müllgefäße behindert.

Muelleimer_auf_Gehweg


Dabei sind die Regeln der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Waldshut hierzu eindeutig:
  • ? Die Bereitstellung der Abfälle darf frühestens am Vorabend des Abfuhrtages erfolgen und muss am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr erfolgen.
  • ? Abfälle, die in nicht zugelassenen Behältnissen oder zur falschen Abfuhr bereitgestelltwurden (z.B. Holz oder Schrott zum Sperrmüll usw.) oder nicht ordnungsgemäß bereitgestellt wurden und deswegen vom Abfuhrunter-nehmen nicht entsorgt wurden, sind unverzüglich nach der Abfuhr vom Bereitstellungsplatz wieder zurückzunehmen.
  • ? Die Abfallbehälter sind von den Überlassungspflichtigen vor dem für die Abfuhr bestimmten Zeitpunkt am Straßen- und Gehwegrand geschlossen bereitzustellen. Dabei darf der Verkehr nicht behindert oder gefährdet werden.
  • ? Nach der Entleerung sind die Abfallbehälter wieder zu entfernen.

Aus praktischen, hygienischen und ästhetischen Gründen, bitten wir dringend darum, diese Regelungen einzuhalten.

Ihre Gemeindeverwaltung