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Autos waschen auf Privatgrund
ist das noch erlaubt? vom 14.08.2019

Autos waschen auf Privatgrund

Schäumen, spritzen, abledern: Vor Jahrzehnten war es üblich am Samstag das Auto vor der Garage zu waschen. Doch darf man heute auch noch sein Fahrzeug auf privatem Grund reinigen?

Es gibt in Deutschland kein explizites Verbot, sein Auto ?vor der Haustür? zu waschen. Erlaubt ist es deshalb noch lange nicht. Der Bund hat im Wasserhaushaltsgesetz einen Rahmen definiert, was die Einleitung von Stoffen in das Grundwasser angeht.

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Die bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Abwässer enthalten verschiedene chemische Stoffe und Verbindungen, die das Grundwasser schädigen können ? auch, wenn nur mit klarem Wasser gewaschen wird, da beispielsweise Teer, Treib- und Schmierstoffreste vom Auto abgespült werden.

Deshalb ist das Waschen auf unbefestigtem Grund ? also auf der Wiese oder einem Schotterplatz, wo das Wasser nicht in einen Kanal abfließt, sondern direkt versickert ? nicht erlaubt.

Doch auch wenn das verunreinigte Wasser auf befestigtem Grund über Abläufe oder Gullys abgeleitet wird, heißt dies nicht zwangsläufig, dass die Autowäsche dort auch erlaubt ist. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt, dass jeder, der Stoffe ins Grundwasser einleitet ? was wegen der verschiedenen Wasserentsorgungssysteme in den Kommunen (Misch- und Trennsystem) nicht ausgeschlossen werden kann ?, dafür eine Erlaubnis benötige. Dies wiederum sei nur möglich, wenn "eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit" nicht zu befürchten sei. Gerade bei einer Autowäsche ist es aber unwahrscheinlich, dass diese Bedingung gegeben ist.

Somit gilt immer: Es ist grundsätzlich umweltfreundlicher, das Auto in Waschanlagen oder -wenn man gern selbst waschen möchte - auf eingerichteten Waschplätzen zu säubern. Denn dort ist eine Abwasserbehandlungsanlage vorhanden. Über eine Kreislaufführung, bei der das Wasser gereinigt und dann wiederverwendet wird, wird außerdem ein sparsamer Wasserverbrauch gewährleistet.