Aktuelles

Zurück zur Übersicht - Zum Archiv
Neuregelung der offiziellen Gratulationen
für Geburtstags- und Ehejubilare vom 12.12.2019

Gemeinde regelt die offiziellen Gratulationen für Geburtstags- und Ehejubilare neu

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bislang galt, dass die Altersjubilare der Gemeinde Lauchringen ab dem 75. Geburtstag alle fünf Jahre anlässlich ihres Ehrentages, Besuch von Bürgermeister oder von seinen Bürgermeisterstellvertretern erhielten.

Aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahlen und der stetig zunehmenden Lebenserwartung, hat die Anzahl der offiziellen Besuche der Alters- und Ehejubilare der Gemeinde Lauchringen in den vergangenen Jahren immer mehr zugenommen. So wurden in 2019 bislang 214 Altersjubilare und 31 Ehejubilare besucht. Diese Zahlen machen deutlich, dass diese Aufwartungen mittlerweile einen nicht unerheblichen Zeitaufwand bedürfen.

Die Jubilarsbesuche sind immer eine schöne Gelegenheit mit den älteren Mitbürgern unserer Gemeinde persönlich in privater Umgebung ins Gespräch zu kommen. Diese Besuche werden von mir wie auch unseren Senioren sehr geschätzt. Es ist deshalb sehr bedauerlich, dass diese freudigen Anlässe, aufgrund des zunehmenden zeitlichen Umfangs einer Überprüfung unterzogen werden mussten.

In Abstimmung mit dem Verwaltungsausschuss des Gemeinderates, wird ab dem kommenden Jahr, in der Weise verfahren, dass die Jubilare zum 75. und 85. Geburtstag ein persönliches Glückwunschschreiben der Gemeinde erhalten und zum 80. und 90. Geburtstag, im Rahmen eines Besuches vom Bürgermeister persönlich die Gratulationen zum Ehrentag entgegennehmen dürfen. So kann wieder gewährleistet werden, dass den offiziellen Geburtstagsbesuchen der verdiente Wert zugemessen wird und ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um mit den Jubilaren ins Gespräch zu kommen.

Die Ehejubilare anlässlich der Goldenen (50), Diamantenen (60) und Eisernen (65) Hochzeit, erhalten weiterhin in der gewohnten Weise, Besuch von offizieller Seite.

Selbstverständlich wird, wie bislang schon, vorab telefonisch abgeklärt , ob der Besuch bei Ehe- wie bei Altersjubiläen, gewünscht ist bzw. wann dieser zeitlich terminiert werden soll.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

Ihr Bürgermeister und Gemeinderat