Aktuelles

Zurück zur Übersicht - Zum Archiv
Einhaltung der Ruhezeiten
Rechtslage vom 07.05.2020
 

Da es hierzu immer wieder Fragen gibt, möchten wir unsere Mitbürger auf die rechtliche Lage bezüglich der einzuhaltenden Ruhezeiten aufmerksam machen.

1. Die deutschlandweit geltende gesetzliche Nachtruhe dauert von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens.

2. In Wohngebieten dürfen bestimmte Geräte und Maschinen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, wie z.B. motorbetriebene Rasenmäher, Schneefräsen, Freischneider, Laubsauger und Laubbläser, Motorkettensägen, Vertikutierer usw., an Sonn- und Feiertagen garnicht und werktags von 20.00 Uhr abends bis 07.00 Uhr morgens nicht betrieben werden. Für bestimmte Geräteklassen sind die Einschränkungen restriktiver.

3. Eine darüberhinausgehende, nach Polizeiverordnung festgesetzte Mittagsruhe, gibt es in Lauchringen nicht. Wir bitten jedoch darum, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr Tätigkeiten zu unterlassen, die mit einer besonderen Lärmentwicklung verbunden sind.

Bitte haben Sie Verständnis für die Wünsche und Bedürfnisse der Anwohner und Nachbarn nach der Einhaltung der Ruhezeiten!

Ihre Gemeindeverwaltung Lauchringen