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öffentliche Bekanntmachung
2. Änderung des Bebauungsplanes " Nack II" vom 21.08.2020

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung des Bebauungsplanes "Nack II", OT Oberlauchringen, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;

  • Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Lauchringen hat am 16. Juli 2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Nack II" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

TA

Mit der Änderung des Bebauungsplans werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt:
Anlass für die erneute Ãnderung des Bebauungsplanes ist der, dass seitens einiger Eigentümer eine Gleichstellung zum Nachbarschaftsrecht Baden Württemberg bzw. deren Regelungen in Zu-sammenhang mit dem Thema Einfriedungen geschaffen werden soll.

Durch die Bebauungsplanänderung sind keine negativen städte-baulichen Auswirkungen zu erwarten. Die von der Ã?nderung des Bebauungsplanes betroffene Ã?ffentlichkeit und den von der Planänderung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentli-cher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteilung findet in Form einer Planauflage beim Rathaus Lauchrin-gen, Bauamt, vom

31. August 2020 bis einschl. 2. Oktober 2020

während der üblichen Dienststunden statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Stellungnahme gegeben. Während dieser Frist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die vollständige Anschrift des Verfassers enthalten.

Lauchringen, 17.08.2020
Thomas Schäuble, Bürgermeister