Der Gemeinderat der Gemeinde Lauchringen hat am 02. Dezember
2020 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplanes ?Hofacker?, OT
Oberlauchringen, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung
beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt
sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Mit der Änderung des Bebauungsplans werden folgende Ziele
und Zwecke angestrebt:
Anlass für die erneute Änderung des Bebauungsplanes ist der,
dass der Eigentümer des bisher noch nicht bebauten Grundstückes gerne einen
Winkelbau errichten möchte und dies auf Grund des festgesetzten Baufensters
derzeit nicht möglich ist. Durch die Änderung sollen die planerischen
Voraussetzungen hierzu geschaf-fen werden, wobei die Größe der überbaubaren
Flächen unverän-dert bleiben.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ?Hofacker?, OT Oberlauchringen tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Änderung des Bebauungsplanes kann einschließlich ihrer
Be-gründung beim Bürgermeisteramt Lauchringen ? Bauamt- Zimmer 29, Hohrainstraße 59, 79787
Lauchringen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann
kann die Planände-rung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über
die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in § 39-42 BauGB
bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von
Entschädigungs-ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei
Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften sowie
Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1
Nr. 1-3 BauGB unbe-achtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit
dieser Be-kanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend ge-macht
worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung
oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Lauchringen, 08.12.2020
Thomas Schäuble, Bürgermeister |