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Genehmigung zur Übertragung der Aufgaben
auf die große Kreisstadt Waldshu-Tiengen zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses vom 18.06.2021


Mit dem Ziel, in Anbetracht gestiegener Anforderungen die Aufgaben des Gutachterausschusses im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit fachlich qualifiziert und bürgerfreundlich zu erfüllen, schließen die Gemeinden Bonndorf im Schwarzwald, Dettighofen, Eggingen, Grafenhausen, Hohentengen am Hochrhein, Jestetten, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen, Lottstetten, Stühlingen, Ühlingen-Birkendorf, Wutach sowie die Stadt Waldshut-Tiengen folgende Vereinbarung ab.

Die vollständige, öffentlich-rechtliche Vereinbarung finden sie hier.