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ELR-Förderung | |
strukturelle Entwicklung ländlicher Raum | vom 05.07.2021 |
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die
Die Anträge können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden, auch für private Projekte. Die Unterlagen zu den privaten Projekten müssen den Gemeinden bis spätestens 03. September 2021 vorliegen. Sollten Se ein Projekt planen, für das eine Fördung in Frage kommen könnte, wenden Sie sich an Herrn Heiko Weißenberger, Tel. 07741 6095-40 oder E-Mail: heiko.weissenberger@lauchringen.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, der Förderhöhe und der Antragsstellung finden Sie unter: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter "Info Antragstellung" bei https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung
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