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Öffentliche Bekanntmachung
vom 27.07.2017
Teaserbild des Bebauungsplanes Innenentwicklung "Riedpark"

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes des Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a (1) Nr. 1 BauGB und den örtlichen Bauvorschriften ?Riedpark?, OT Unterlauchringen;

  •   Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbe-schlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteili-gung der   Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Lauchringen hat am 18. Juli 2017 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebau-ungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a (1) Nr. 1 BauGB und den örtlichen Bauvorschriften ?Riedpark? gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Bebauungsplan_Riedpark


Ziele und Zwecke der Planung

Anlass für die nun anstehende erste Änderung des Bebauungs-plans und der örtlichen Bauvorschriften ?Riedpark? sind Schwierigkeiten, die bei der Projektierung einzelner Projekte aufgetreten sind bzw. Änderungswünsche beteiligter Architekten und Bauher-ren, um eine Genehmigungsfähigkeit von Projekten abweichend von den bisherigen Festsetzungen und Regelungen des Bebau-ungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu erreichen, die der Gemeinderat und die Gewinner des städtebaulichen Wettbewerbs, das Büro Wick und Partner, als gestalterisch gute und wünschens-werte Lösung ansehen.

Die Änderung betreffen nur einzelne Teilflächen des bisher rechts-kräftigen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ?Riedpark? und auch hier nur einzelne Festsetzungen und einzelne örtliche Bauvorschriften. Zur besseren künftigen Handhabbarkeit wird jedoch keine Deckblatt-Änderung durchgeführt, sondern alle Änderungen werden auf der Grundlage neuer Satzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a (1) Nr. 1 BauGB und zugehöriger Örtlicher Bauvorschriften in einem überarbeiteten zeichnerischen Teil M 1:1000 und in kompletten Neufassungen der textlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften zu-sammengeführt.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung findet in Form einer Planauslage beim Rathaus Lauchringen, Bauamt, vom

07. August 2017 bis einschl. 08. September 2017

während der üblichen Dienststunden statt und kann auch hier online abgerufen werden.

Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Stellungnahme gegeben. Während dieser Frist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Anregungen sollen die
vollständige Anschrift des Verfassers enthalten.

Lauchringen, 26.07.2017
Bürgermeister Thomas Schäuble

Weitere Informationen zum Baugebiet "Riedpark" finden Sie hier....