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Waldrodung
vom 28.01.2019
Teaserbild im Gebiet Wiggenberg / Auf der Obermark

Waldrodung
im Gebiet Wiggenberg / Auf Obermark


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
jede Kommune verfügt über einen Generalentwässe-rungsplan, der das Abwasserkonzept für ein Einzugs-gebiet darstellt und als Rahmenvorgabe für Detailvor-haben dient. Der Lauchringer Generalentwässerungsplan sieht vor, dass das Oberflächenwasser (Regenwasser) des Gewer-begebietes Wiggenberg, direkt im Einzugsgebiet im Boden versickert werden muss. Diese Vorgabe wird bislang noch nicht umgesetzt, so dass das Oberflächen-wasser des Gebietes Wiggenberg aktuell noch in die Wutach eingeleitet wird.

Um dieser Vorgabe des Generalentwässerungskonzeptes gerecht zu werden, wird derzeit im Bereich Wiggenberg / Auf Obermark eine rund 2 Hektar große Fläche gerodert, auf der eine Erdmulde mit belebtem Oberboden angelegt wird, die dann als Versickerungsfläche dienen soll. Dieses ?Regenklärbecken? wird entsprechend renaturiert und dient künftig der Versickerung des Oberflächenwassers aus dem Gewerbegebiet Wiggenberg und ist nicht bebaubar. Die Anlage eines solchen Regenklärbeckens ist eine Auflage des Landratsamtes Waldshut, Amt für Bodenschutz, und stellt außerdem eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme für die Wutach im Falle einer Havarie im Gewerbegebiet Wiggenberg dar.

Die aktuell zu rodenden Fläche wurde waldwirtschaftlich bisher nicht genutzt. Es handelt sich um eine sogenannte Sukzessionsfläche, die über einen längeren Zeitraum sich selbst überlassen wurde und in der sich die Natur, in Form einer Verbuschung ausgebreitet hat. Als Kompensations-maßnahme wird die entfallende, 2 Hektar große Fläche, an anderer Stelle wieder zur waldwirtschaftlichen Nutzung angepflanzt bzw. es werden landwirtschaftliche Flächen für die Waldsukzession freigegeben (Gebiet Hirschlein).

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