Autos waschen auf Privatgrund
Schäumen,
spritzen, abledern: Vor Jahrzehnten war es üblich am Samstag das Auto vor der
Garage zu waschen. Doch darf man heute auch noch sein Fahrzeug auf privatem
Grund reinigen?
Es
gibt in Deutschland kein explizites Verbot, sein Auto „vor der Haustür“ zu
waschen. Erlaubt ist es deshalb noch lange nicht. Der Bund hat im
Wasserhaushaltsgesetz einen Rahmen definiert, was die Einleitung von Stoffen in
das Grundwasser angeht.

Die
bei der Fahrzeugwäsche anfallenden Abwässer enthalten verschiedene chemische
Stoffe und Verbindungen, die das Grundwasser schädigen können – auch, wenn nur
mit klarem Wasser gewaschen wird, da beispielsweise Teer, Treib- und
Schmierstoffreste vom Auto abgespült werden.
Deshalb
ist das Waschen auf unbefestigtem Grund – also auf der Wiese oder einem
Schotterplatz, wo das Wasser nicht in einen Kanal abfließt, sondern direkt
versickert – nicht erlaubt.
Doch
auch wenn das verunreinigte Wasser auf befestigtem Grund über Abläufe oder
Gullys abgeleitet wird, heißt dies nicht zwangsläufig, dass die Autowäsche dort
auch erlaubt ist. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt, dass jeder, der Stoffe ins
Grundwasser einleitet – was wegen der verschiedenen Wasserentsorgungssysteme in
den Kommunen (Misch- und Trennsystem) nicht ausgeschlossen werden kann –, dafür
eine Erlaubnis benötige. Dies wiederum sei nur möglich, wenn "eine
nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit" nicht zu befürchten sei.
Gerade bei einer Autowäsche ist es aber unwahrscheinlich, dass diese Bedingung
gegeben ist.
Somit
gilt immer: Es ist grundsätzlich umweltfreundlicher, das Auto in Waschanlagen
oder -wenn man gern selbst waschen möchte - auf eingerichteten Waschplätzen zu
säubern. Denn dort ist eine Abwasserbehandlungsanlage vorhanden. Über eine
Kreislaufführung, bei der das Wasser gereinigt und dann wiederverwendet wird,
wird außerdem ein sparsamer Wasserverbrauch gewährleistet.
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