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Feuerwerke in Lauchringen
vom 17.01.2020
Teaserbild Einschränkung unterhalb des Jahres

Keine unterjährigen privaten Feuerwerke mehr in Lauchringen



Die gesetzlichen Vorschriften schreiben vor, dass grundsätzlich in der Zeit vom 02. Januar bis 30. Dezember keine Feuerwerke abgebrannt werden dürfen. Von diesem, deutschlandweit geltenden gesetzlichen Abbrennverbot, können Gemeinden aus begründetem Anlass Ausnahmen zulassen.

In Lauchringen möchten wir künftig ein verstärktes Augenmerk auf das, nicht ohne Grund erlassene, grundsätzlich geltende unterjährige Feuerwerksverbot legen und dieses stärker gewichten. Da durch Feuerwerke, neben Lärm und Müll auch gesundheitsschädlicher Feinstaub produziert wird und sich insbesondere unter dem Jahr, wo es niemand erwartet, Tiere und auch Menschen durch die Raketen und Böller erschrecken, werden wir in Lauchringen bis auf Weiteres für private Feuerwerke keine Ausnahmegenehmigungen vom gesetzlichen Abbrennverbot mehr erteilen. Insbesondere vor der aktuellen Klimadiskussion, möchten auch wir unseren Beitrag zu mehr Umweltschutz leisten.

Laut Umweltbundesamt werden jährlich rund 4.200 Tonnen Feinstaub (PM10) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern frei gesetzt, der größte Teil davon natürlich in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa 25 Prozent der jährlich durch Holzfeuerungen freigesetzten Gesamtfeinstaubmenge in Deutschland. Im Vergleich brauchen im Straßenverkehr alle Kraftfahrzeuge etwa zwei Monate, um so eine große Menge Feinstaub freizusetzen.

Natürlich fallen die unterjährigen, privaten Kleinfeuerwerke, in Relation zum Gesamtausstoß, hierbei nur wenig ins Gewicht, dennoch möchten wir ein Zeichen setzen und halten es für zeitgemäß, diesen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Dies hilft nicht nur der Gesundheit, sondern auch der Umwelt, verursacht weniger Müll und reduziert den Energieaufwand, der bei der Herstellung der Feuerwerkskörper erheblich ist. Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

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