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Änderung Flächennutzungsplan
vom 25.03.2020
Teaserbild öffentliche Auslegung

Nachtrag zur öffentlichen Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
8. Änderung Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldshut-Tiengen, Lauchringen, Dogern und Weilheim
für den Bereich ?Alezer Süd?, Gemeinde Dogern


Seit Montag, 16.03.2020 ist die Gemeindeverwaltung Lauchringen geschlossen. Auch bei den Mitgliedsgemeinden der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft sind die Bürgermeisterämter geschlossen oder wurde der Publikumsverkehr teilweise eingeschränkt. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung und der Rathäuser bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme, wie im amtlichen Mitteilungsblatt, Ausgabe 9 vom 06.03.2020 unter folgenden Änderungen erfolgen kann: Die Auslegung findet außer bei der Gemeinde Dogern in der Zeit vom

  20.03.2020 bis 20.04.2020

beim Stadtbauamt der Stadt Waldshut-Tiengen, Stadtteil Tiengen, Sulzerring 6. 79761 Waldshut-Tiengen, im Eingangsbereich (Foyer) im Erdgeschoss,

im Rathaus der Gemeinde Lauchringen, Hochrainstraße 59, 79787 Lauchringen, im Eingangsbereich (Foyer) im Erdgeschoss

im Rathaus der Gemeinde Weilheim, Badener Platz 1, 79809 Weilheim,
statt.

Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in den Eingangsbereichen. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen auch im Internet unter https://www.waldshut-tiengen.de/de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung-und-stadtentwicklung/flaechennutzungsplan/alezer-sued-in-der-gemeinde-dogern/ einsehbar.