Extreme Waldbrandgefahr
Das Kreisforstamt weist auf die gegenwärtig ext-reme Waldbrandgefahr hin. Von offenem Feuer (Grillfeuer, Verbrennen z.B. von Reisig, Ablassen von Feuerwerkskörpern, Schwedenfeuer usw.) im Freien ist daher abzusehen. Dies gilt insbesondere an/in Waldgebieten und auch für die fest eingerich-teten Feuerstellen an Hütten, Grillstellen und Wan-derparkplätzen.
Die Feuerwehren sollten sich im Augenblick aus Infektionsschutzgründen auf Notfalleinsätze be-schränken können und in ihren Kapazitäten nicht durch vermeidbare Feuer im Freien/Wald zusätzlich belastet werden. Auf das ohnehin in der Zeit vom 01.03. bis 31.10. bestehende Rauchverbot im Wald wird in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich hingewiesen.
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