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Projektentwicklung Am Lindenplatz
vom 23.07.2021
Teaserbild Bewerbungsverfahren Kirchstr. 11

Ausschreibung

Bewerbungsverfahren für die Realisierung des Projekts
Gewerbe und Wohnen in der Kirchstr. 11
in Lauchringen

Investition und Sanierung

1. Gegenstand des Verfahrens

Der Gemeinderat Lauchringen hat auf der Grundlage der Projektentwicklung „Am Lindenplatz“ beschlossen, dass das Gebäude Kirchstraße 11 zu einem Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung (im Erdgeschoss) entwickelt werden soll. Durch einen Verkauf soll das Gebäude privatisiert werden.

Ziel der Gemeinde ist es, das ortsbildprägende Gebäude, das derzeit noch vermietet ist, einer zukunftsfähigen Nutzung zuzuführen.

Mittels dieser Ausschreibung möchte die Gemeinde Lauchringen Investoren ansprechen, die sowohl die Finanzierung als auch die bauliche Realisierung des Projektes übernehmen wollen.

Da derzeit in Lauchringen eine angespannte Wohnraumsituation herrscht, wird der Schaffung von Wohnraum zur Dauervermietung der Vorzug gegeben. Der Verkauf des Grundstücks erfolgt zum Festpreis.
Das Gebäude Kirchstraße 11 liegt im Sanierungsgebiet Altdorf Oberlauchringen. Dies bedeutet, dass zum einen dieses Projekt mit öffentlichen Sanierungsmitteln gefördert wird und zum andern zusätzlich steuerliche Abschreibungsvorteile gegeben sind.

Die Projektstudie geht im Erdgeschoss von einer gewerblichen Nutzung (z. B. Arztpraxis) von 211 qm aus. Im Obergeschoss und Dachgeschoss stehen rund 454 qm zur Nutzung als Wohnfläche zur Verfügung. Die Projektentwicklung sieht bisher eine Einteilung von 4 Wohnungen vor.

2. Ansprechpartner

Für sämtliche Fragen rund um das Projekt ist Ihr Ansprechpartner:
Bürgermeister Thomas Schäuble
Hohrainstraße 59
79787 Lauchringen
schaeuble@lauchringen.de
07741 / 6095-20

3. Ergänzende Unterlagen

Das Projekt basiert auf der Projektentwicklung „Am Lindenplatz“ des Büros Sutter³ KG. Der Projektbericht kann direkt bei der Gemeinde angefordert werden.

Ergänzend liegt eine bauhistorische Analyse des Gebäudes vor. Diese kann ebenfalls bei der Gemeinde angefordert werden.

4. Art des Verfahrens

Es handelt sich um ein offenes Bewerbungsverfahren. Investoren, die sich die Realisierung des Projektes zutrauen, sind dazu aufgerufen, sich in geeigneter Weise schriftlich um die Umsetzung zu bewerben.

Die eingegangenen Bewerbungen werden dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung durch die Gemeindeverwaltung vorgestellt. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe an einen Bewerber. Abweichend davon kann der Entscheidung eine persönliche Vorstellung im Gremium vorangehen.

Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um keinen Wettbewerb im rechtlichen Sinne; es finden weder die Vorschriften einer Wettbewerbsordnung noch einer Vergabeordnung Anwendungen. Aus der Abgabe einer Bewerbung oder eines Angebots lassen sich keine Verpflichtungen der Gemeinde herleiten und es können keine Ansprüche gegen diese oder von ihr beauftragte Dritte geltend gemacht werden, insbesondere nicht aus der Nichtberücksichtigung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten oder aber auch für den Fall, dass das Projekt seitens der Gemeinde, aus welchen Gründen auch immer, nicht weiter verfolgt wird.

Die Gemeinde behält sich ausdrücklich vor, das Verfahren im Falle wichtiger Gründe zu ändern, zu modifizieren oder zu beenden, wenn keine, nicht ausreichende bzw. nicht ausreichend belastbare ausschreibungskonforme Beiträge eingehen.

5. Teilnahme am Verfahren

Die Veröffentlichung leitet das Bewerbungsverfahren zur Teilnahme ein. Die Bewerbung ist ohne Zulassungsbeschränkung möglich. Wesentlich ist einzig die Leistungsfähigkeit des Bewerbers.

Die Bewerbung muss mindestens Name, Anschrift und Kontaktdaten enthalten. Den Bewerbern bleibt es freigestellt, weitere Unterlagen beizufügen. Denkbar ist insbesondere die Vorlage von vergleichbaren oder ansonsten geeigneten Referenzobjekten. Aufgrund der beträchtlichen Investitionssumme können auch Nachweise für die finanzielle Leistungsfähigkeit erforderlich sein.

Die eingereichten Unterlagen und Nachweise werden vertraulich behandelt und verbleiben bei der Gemeinde. Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingegangene Bewerbungen berücksichtigt werden.

Die Auswahl durch den Gemeinderat erfolgt zeitnah nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.

Interessenten haben die Möglichkeit bis spätestens Freitag, 20. August 2021 eine Bewerbung bei der Gemeindeverwaltung Lauchringen, Hohrainstraße 59, 79787 Lauchringen, abzugeben. Wichtig: Nur schriftliche Bewerbungen können berücksichtigt werden.

Thomas Schäuble
Bürgermeister