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Landesfamilienpass: Gutscheinkarten 2023
vom 11.01.2023
Teaserbild Können im Rathaus abgeholt werden.

Wir geben davon Kenntnis, dass die Gutscheinkarten 2023 die zum unentgeltlichen bzw. ermäßigten Besuch verschiedener, landeseigener Einrichtungen (Museen, Schlösser u.a.) berechtigen, im Rathaus, Bürgerservice, ausliegen und von den Landesfamilienpassberechtigten abgeholt werden können.

  • Einen Landesfamilienpass können erhalten:
    Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden, schwerbehinderten Kind;
  • Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Die Gutscheinkarten sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung, unter Vorlage des Landesfamilienpasses dort abzugeben. Sie gelten für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen. Personal- u. Kinderausweise sind ebenfalls mit zu führen.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Bei der Antragstellung sind der Kindergeldnachweis und gegebenenfalls der Schwerbehindertenausweis, der Kinderzuschlagsbescheid, der Arbeitslosengeld-2-Bescheid oder der Nachweis für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor zu legen. Sobald die Anspruchsvoraussetzungen für den Landesfamilienpass nicht mehr vorliegen, geben Sie ihn bitte dem Bürgermeisteramt zurück.
Neu: Bei der Ausstellung können neben der antragstellenden Person (im Pass: Berechtigte Person) noch bis zu vier weiteren Erwachsene (im Pass: Begleitpersonen) eingetragen werden.