Bebauungspläne

Veränderungssperre Bebauungsplan "Riedwiesen-Mettlenwiesen" Kontakt aufnehmen


Abbildung des Bebauungsgebietes Veränderungssperre Bebauungsplan


Der Gemeinderat von Lauchringen hat in öffentlicher Sitzung am 23.05.2019 die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Riedwiesen-Mettlenwiesen" gemäß § 13 a (1) Nr. 1 BauGB beschlossen. 

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Veränderungssperre sowie der Vorkaufsrechtssatzung ergibt sich aus dem als Bestandteil der Satzung im Folgenden abgedruckten Abgrenzungsplan. (siehe Anlage). 

 Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des geänderten Bebauungsplans der Innenentwicklung "Riedwiesen - Mettlenwiesen" wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen.

Der Erlass der Vorkaufsrechtsatzung gem. § 25 (1) Nr. 2 BauGB wird erforderlich, um eine Umsetzung der gesamten Baumaßnahme einschließlich notwendiger planfestgestellter Ausgleichsmaßnahmen sicher zu stellen und rechtlich zu sichern.

Wie im jeweiligen Satzungstext angegeben, treten die Veränderungssperre sowie die Vorkaufsrechtssatzung mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

 Lauchringen, den 27.05.2019

 



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Öffentlicher Bekanntmachung Bebauungsplan "Riedwiesen -Mettlenwiesen" - Erlass einer Veränderungssperre sowie einer Vorkaufsrechtsatzung254.51 KB11.06.2019Download