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Bürger - Dienstleistungen A-ZBauleitplanungDie Bauleitplanung ist das wichtigste Steuerungselement der Stadtplanung und hoheitliche Aufgabe einer Kommune. Die Aufgabe der Bauleitplanung ist die Vorbereitung und Steuerung der zukünftigen baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke in der Gemeinde. Es enthält außerdem die Regelungen der baulichen und sonstigen Nutzungen, die Zulässigkeit von Vorhaben,die Bodenordnung u.a.. Die Baunutzungsverordnung beinhaltet die Regelungen über die zulässige Art der baulichen Nutzung und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstückes. Die Bauleitplanung ist normalerweise in 2 Stufen aufgebaut: Die 2. Stufe ist der Bebauungsplan. Dieser wird auch als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet. Die im Flächennutzungsplan aufgezeigten Planungsabsichten werden erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen verbindlich. Der Bebauungsplan umfasst ein Teilgebiet einer Kommune. Die im Plan und in den Textteilen fixierten Festsetzungen werden vom Gemeinderat als Satzungen beschlossen. Dadurch gelten für alle Bürger im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ein Bauvorhaben erstellen wollen, die gleichen Vorschriften.
Weitere Informationen und welche individuell für Sie notwendige Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie entweder bei einer persönlichen Vorsprache beim Standesamt der Gemeinde Lauchringen, bei Frau Michaela Gmelin, Bürgerbüro im EG, telefonisch unter der Ruf-Nummer: 0 77 41/60 95-30 oder per E-Mail unter gmelin@lauchringen.de
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