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Bürger - Dienstleistungen A-ZWohnungsbauförderungDie Landesbank – Förderbank – Baden-Württemberg (L-Bank) gewährt im jeweiligen Jahresprogramm des Landes Baden-Württemberg zinsverbilligte Darlehen zur Wohnraumförderung. Informationen zur Wohnungsbauförderung finden Sie auf der Homepage der L-Bank im Internet unter www.l-bank.de. Eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich für:
Anträge sind generell vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrages zu stellen. Grundsätzlich darf vor Bewilligung der Anträge durch die L-Bank mit den Bauarbeiten nicht begonnen bzw. darf der Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden. Antragsformulare sind direkt auf der Homepage der L-Bank abrufbar. Gebühren fallen keine an. Des Weiteren bleibt es Ihnen freigestellt, sich direkt an die Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Waldshut zu wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Amt: Baurechtsamt Homepage: www.landkreis-waldshut.de E-Mail: post@landkreis-waldshut.de Telefon-Nr.: 0 77 51/86 -0 | |||||||
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