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Bürger - Dienstleistungen A-ZReisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragenIn vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen. Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.
Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:
Sie müssen den Reisepass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können einen Reisepass in Deutschland beantragen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dazu müssen Sie sich an die Passbehörde wenden, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten. Den Antrag können Sie auch bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist. Wenn Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen, wird dieses Dokument zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Aufgrund der Produktionsdauer und Lieferzeit können wir Ihnen bei Antragestellung leider keinen verbindlichen Fertigstellungstermin nennen. Sie erhalten jedoch automatisch eine Nachricht, sobald Ihr Dokument bei uns abholbereit ist: Wenn Sie es wünschen, senden Ihnen eine SMS-Kurznachricht oder eine E-Mail. Wir werden Ihnen dieses Verfahren bei Antragsstellung ausführlich erklären und die erforderlichen Daten bei Ihnen abfragen. Sie können aber auch jederzeit auf unserer Internetseite den Produktionsstand Ihres Ausweises oder Passes online unter Angabe der Seriennummer abrufen. Den Link dazu finden Sie hier und selbstverständlich auch dauerhaft auf unsere Bürgerservice-Seite. Zusätzlich steht Ihnen unser telefonischer Auskunftsservice rund um die Uhr zur Verfügung: (12 Cent/Minute, bzw. ab 18.00 Uhr 6 Cent/Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise ggf. abweichend) 1. Wählen Sie die Nummer: 0700–28793473 Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
Insbesondere bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle. Geltungsdauer:
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden. Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen. Der Zuschlag beträgt EUR 32,00 für einen Reisepass im Expressverfahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B.bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.
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