Finanz- und Grunddaten

Rinderbesamungskosten
Letzte Aktualisierung: 08.05.2023 11:22:37
Gemeinden generelle
künstliche
Besamung
J/N
Gebühr für
Deckakt (Euro)
Gebühr für
Erstbesamung
(Euro)
Zweit- und
Drittbesamung
gebührenfrei
J/N
letzte
Änderung
Datum
Albbruck     abgeschafft seit 01.01.10   01.10
Bad Säckingen wird nicht erhoben
Bernau     wird nicht erhoben   01.16
Bonndorf N --   N 01.02
Dachsberg N --   -- 01.82
Dettighofen abgeschafft seit 01.08.01
Dogern abgeschafft seit 2014
Eggingen abgeschafft seit 01.01.2022
Görwihl wird nicht erhoben
Grafenhausen   abgeschafft seit 30.06.21 06.21
Häusern wird nicht erhoben
Herrischried wird nicht erhoben
Höchenschwand Aufhebung der Satzung zum 01.02.00
Hohentengen N Abgeschafft seit 31.12.2011     03.06
Ibach ab 2002 abgeschafft
Jestetten J -- 33,00 J 11.03
Klettgau J -- 13,00 J 01.09
Küssaberg J -- 16,00 J 01.02
Lauchringen Aufhebung der Satzung zum 01.01.11
Laufenburg abgeschafft seit 01.01.2009 Stadt zahlt am Ende des Jahres einen Zuschuss
Lottstetten N GR-Beschl. 50% d.Kosten J 01.65
Murg wird nicht erhoben
Rickenbach     wird nicht erhoben   ?
St. Blasien keine Beteiligung der Stadt an den Besamungskosten         01.06 
Stühlingen abgeschafft seit 2014
Todtmoos entfallen
Ühlingen-Birkendorf     abgeschafft,
wird über die Jagdgenossenschaft gefördert
   
Waldshut-Tiengen N   N 01.02
Wehr wird nicht erhoben
Weilheim     wurde zum 31.12.08
aufgegeben
  01.09
Wutach N --   J 01.98
Wutöschingen wird nicht erhoben
[Steuer-und Abgabesätze der Gemeinden des Landkreises Waldshut]