Ortsentwicklung Oberlauchringen - Zuschüsse und Programme

Bund und Länder stellen gemeinsam im Rahmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit. Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Funktion der Städte als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken.

Unverzichtbar für eine solche Förderung und die damit einhergehende zukunftsorientierte Ortsentwicklung, ist die Erstellung und regelmäßige Fortentwicklung eines umfassenden gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Zu einem solchen Konzept gehört vor allem eine Analyse des lokalen Wohnungsbestandes und Wohnungsbedarfs, der Bevölkerungsentwicklung, der Einzelhandelsstruktur und wohnungsnahen Grundversorgung, des Bildungs- und Arbeitsangebots, der sozialen und integrationsfördernden Einrichtungen sowie der Verkehrsinfrastruktur, an die sich eine konkrete kommunale Zielvorstellung anschließt.

Die Gemeinde hat es sich zum Ziel gesetzt, nach Fertigstellung des Ortsentwicklungskonzepts Zuschüsse zu generieren, entsprechende Förderanträge zu stellen und auch die Möglichkeiten abzuklären, ob und wie auch Investoren bzw. Eigentümer, die in dem Entwicklungsgebiet ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, eine Förderung beantragen können.

Bisherige Zuschüsse und/oder Programm:
  • Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ 2017
    Antrag der Gemeinde Lauchringen vom 24.02.2017 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
    Beantragt wurden Mittel zur Erstellung eines Konzeptes zur Belebung und Wertsetzung der Ortsmitte Oberlauchringen, von den Gesamtkosten für die Erstellung des Ortsentwicklungskonzepts in Höhe von 31.787,28 Euro, wurden mit Festsetzungsbescheid vom 07.07.2020, 50 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss bewilligt, also insgesamt 15.893,64 Euro.
  • Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen des Bund-Länderprogramms Lebendige Zentren (LZB) 2020
    Antrag der Gemeinde Lauchringen vom 23.10.2019 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
    Beantragt wurden Mittel für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altdorf Oberlauchringen“ mit einem Kostenaufwand von 5,8 Mio Euro. Mit Bewilligungsbescheid vom 7.04.2020 erhält die Gemeinde für das Förderjahr 2020 einen Zuwendungsbetrag von 700.000 Euro, davon aus Bundesfinanzhilfen 350.000 Euro und aus Landesfinanzmitteln 350.000 Euro. Weitere Finanzhilfen können mit Aufstockungsanträgen nach Mittelbedarf beantragt werden.
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