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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
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Lauchringen.

Neuigkeiten

Winterdienst

Erstelldatum05.12.2025

Information zur Räumpflicht

Information zur Räumplficht

Glätte und Minustemperaturen stehen von nun an wieder auf der Tagesordnung. Dies bedeutet sowohl für die Gemeinde als auch für die Anlieger öffentlicher Straßen einen erhöhten Arbeitsaufwand. Damit ein gefahrloses Begehen der Bürgersteige, insbesondere durch Kinder, ältere Menschen oder Gehbehinderte, gewährleistet werden kann, bittet die Verwaltung die privaten Grundstückseigentümer, bei Schneefall und Vereisung der ihnen nach der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung obliegenden Räumpflicht der Bürgersteige gewissenhaft nachzukommen.

Die Gehwege sind in einer, für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,20 m vom Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind diese mit abstumpfenden Materialien zu  estreuen. Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Gehwege müssen werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn tagsüber Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Hierbei sind die Straßeneinlaufschächte und die Hydranten von Eis und Schnee freizuhalten.
Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.

Die Gemeindeverwaltung bittet außerdem alle Autofahrer darum, bei Schnee und Eis nur noch ausgewiesene Parkplätze zu benutzen und die Straßen und Gehwege für den gemeindlichen
Räumdienst freizuhalten. Bitte denken Sie auch daran, dass zur Abholung bereitgestellte Müllgefäße nicht auf der Straße abgestellt werden dürfen. Auch hier kommt es für den Räumdienst immer wieder zu Behinderungen.

In eigener Sache

Bei Schnee und Eis sind unsere Winterdienstfahrzeuge ab 04.00 Uhr morgens im Einsatz um für sichere Straßenverhältnisse auf unseren Gemeindestraßen zu sorgen. Der Dienstplan sieht eine Sicherstellung des Winterdienstes bis 20.00 Uhr abends vor. Die Reihenfolge der abzufahrenden Straßenzüge ist geregelt. Verständlicherweise werden vorrangig die Hauptverkehrswege geräumt und erst danach die Nebenstraßen.

Wir geben außerdem zu Bedenken, dass neben dem Winterdienst auf unseren Straßen auch die sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen, Haltestellen, Treppen sowie die Gehwege entlang der gemeindlichen Grundstücke usw. geräumt und gestreut werden müssen. Es wird seitens der Verwaltung um Verständnis gebeten, dass es bei extremen Witterungsverhältnissen hinsichtlich des Winterdienstes zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Bitte bedenken Sie, dass die Befahrbarkeit der gemeindlichen Straßen, trotz des Einsatzes des Bauhofes, nicht zuletzt von den Wetterverhältnissen abhängig ist. Auch ist es manchmal unvermeidbar, dass Ein- und Ausfahrten oder Gehwege von den Räumfahrzeugen mit Schnee zugeschüttet werden. Oft haben jedoch die Mitarbeiter des Winterdienstes aufgrund der Straßenführung oder parkender Fahrzeuge keine andere Wahl.

Wir bitten darum, sich bewusst zu machen, welche Mühen und welchen Zeitaufwand dies für unsere Mitarbeiter unter diesen erschwerten Bedingungen bedeutet. Bitte bedenken und honorieren Sie, welchen zuverlässigen und unermüdlichen Einsatz unsere Winterdienstmitarbeiter bei Schnee und Kälte fast rund um die Uhr leisten.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

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