April- bzw. Maischerze
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ursprünglich sind die Maischerze ein Brauchtum aus vergangenen Zeiten, das durchaus erhaltenswert ist und deshalb gepflegt werden soll. Mit althergebrachten Gepflogenheiten oder Scherzen haben die in den letzten Jahren begangenen Sachbeschädigungen jedoch oft nichts mehr zu tun.
Ein Scherz ist nicht immer ein Scherz, eine Straftat bleibt aber immer eine Straftat. Sei es aus Leichtsinn, Übermut oder wegen alkoholbedingter Fehleinschätzung, scheint vielen die Kenntnis über den Unterschied zwischen Scherz und Straftat abhanden gekommen zu sein. Die Grenze zwischen Schabernack und Sachbeschädigung ist schnell überschritten. Die Nacht zum 01. Mai wird von vielen gerne als eine Art Freibrief zum Vandalismus verstanden. Doch wer mutwillig das Eigentum anderer Menschen beschädigt und Gefahrenstellen schafft, macht sich strafbar.
Ob Beschmieren von Gebäudewänden, Abdecken von Verkehrszeichen, Ausheben von Gullydeckeln, Errichten von Barrieren über Fahrbahnen, Rad- oder Gehwegen, Verkleben von Türschlössern, Besprühen von Autos, Demontieren von Straßenbeleuchtung oder Minifeuerwerke in Mülltonnen – überall hier droht eine Anzeige.
Verschmutzungen mit Klopapier, Senf, Zahnpasta, Rasierschaum u.ä. gehören hierbei zwar noch zu den harmloseren „Scherzen“. Aber auch diese Verunreinigungen von fremdem Eigentum, sind keine Streiche die von viel Phantasie und Einfallsreichtum zeugen. Die Aktionen zum 1. Mai reduzieren sich meist nur noch auf bloße Zerstörungswut gepaart mit dem Halbwissen über einen alten Brauch.
Auch in der Nacht zum 01. Mai haben Eltern eine Aufsichtspflicht und haben dafür zu sorgen, dass die Jugendschutzgesetze eingehalten werden. Sprechen Sie deshalb bitte im Vorfeld mit Ihren Kindern und zeigen Sie auf, was Brauch ist und was zu Vandalismus und Sachbeschädigung gehört.

