Bürgermeisterwahl 2026
Stellenausschreibung
Stellenausschreibung
AUSSCHREIBUNG der Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)
Die Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d) der Gemeinde Lauchringen mit rund 8200 Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 03.05.2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 17.05.2026 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/ Unionsbürgerinnen (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/ Bewerberinnen (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Samstag, 21.02.2026 und spätestens am Dienstag, 07.04.2026, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürgermeisteramt Lauchringen, Hauptamt – Wahlamt – , Hohrainstraße 59, 79787 Lauchringen, verschlossen mit der Aufschrift "Bürgermeisterwahl" eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (07.04.2026, 18:00 Uhr) nachzureichen:
- Zehn Unterstützerunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers/ der Bewerberin (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung vom Bürgermeisteramt Lauchringen, Hohrainstraße 59, 79787 Lauchringen kostenfrei ausgegeben);
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers/ der Bewerberin (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers/ der Bewerberin (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
- Unionsbürger/ Unionsbürgerinnen (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern/ Unionsbürgerinnen (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben;
- Nachweise über das rechtmäßige Führen bestimmter Berufsbezeichnungen und Titel hinsichtlich der Aufnahme in den Stimmzettel.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Ort und Zeit einer persönlichen Vorstellung im Rahmen einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern und Bewerberinnen (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Der derzeitige Amtsinhaber bewirbt sich nach drei Amtsperioden nicht wieder.
