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Hochwasserschutz
Lauchringen investiert vom 02.05.2016

Lauchringen investiert in Hochwasserschutz

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Mit dem Beschluss zum Bau eines Rückhaltebeckens am Klingengraben, hat sich der Lauchringer Gemeinderat im vergangenen Jahr dafür entschieden, den Hochwasserschutz für den Ortsteil Oberlauchringen deutlich zu verbessern. Nachdem vor einigen Jahren aufgrund eines Starkregenereignisses im Klettgau, der Ortsteil Oberlauchringen vom Hochwasser, durch den ungeschützten Klingengraben und Kotbach bedroht war, hatte die Gemeinde Handlungsbedarf gesehen und ent-sprechende Untersuchungen zum Hochwasserschutz in Auftrag gegeben.

Ergebnis dieser Untersuchung war, dass mit dem Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens zwischen Oberlauchringen und Klettgau an der Bundesstraße B34, nahe der Abzweigung Bechtersbohl, eine deutliche Verbesserung im Hinblick auf die Hochwassersituation für Oberlauchringen geschaffen werden kann.

Vor wenigen Wochen nun haben die Arbeiten für die Anlegung dieses Rückhaltebeckens ?Am Fliegenweg? mit einem Volumen von rund 36.000 Kubikmeter begonnen. Enorme Erdbewegungen, gut sichtbar von der angrenzenden Bundesstraße, zeugen eindringlich von den Erdarbeiten, die im Sommer beendet werden sollen. Nach Fertigstellung wird die Fläche wieder wie eh und je als grüne Wiese daliegen. Erst bei Starkregenereignissen wird sich die natürliche Senke mit Wasser füllen und sich dann bei zurückgehendem Hochwasser natürlich entleeren.

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Im Bild von Links:
Ortsbaumeister Roland Morawczik
Walter Löw - Fa. Klefenz
Bürgermeister Thomas Schäuble
Markus Hilpert - Planungsbüro Ernst Kaiser

 Durch den Bau dieses Hochwasserrückhaltebeckens wird außerdem, gleichzeitig, einer Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Hochwasserschutzes Rechnung getragen. Im Dezember 2013 beschloss die Landesregierung Baden-Württemberg, dass in hochwassergefährdeten Gebieten, wozu große Teile Oberlauchringens gehören, nur noch gebaut werden darf, wenn die Versiegelungsflächen, andernorts mit Hochwasserrückhalteräumen ausgeglichen werden können. Die Gemeinde hat mit dieser Baumaßnahme nun also für private und kommunale Bauvorhaben ein Rückhaltekonto angelegt, bei dem Neubauten diese notwendigen Rückhaltevolumina ablösen können.