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Wohnsitzmeldung
korrekt anmelden und abmelden vom 10.02.2017

Hinweise zur Pflicht zur korrekten Wohnsitzmeldung

 

In jüngster Zeit häufen sich die Anfragen zur Festlegung von Erst- und Zweitwohnsitzen bzw. zur Abmeldung des Wohnsitzes aus steuerlichen Gründen ins Ausland.

Hierzu einige rechtliche Hinweise:

Warum muss man sich in Deutschland beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden?
Hierzulande besteht eine Meldepflicht. Grundlage bildet das Bundesmeldegesetz (BMG). Dort heißt es: ?Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.?

Droht ein Bußgeld, wenn man sich nicht oder falsch an-, um- oder abmeldet?
Ja, wer sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet, der handelt ordnungswidrig. Die Bußgeld-vorschriften sind im Meldegesetz formuliert. Die Umstände der Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit sind hierbei unerheblich.

Wie hoch ist das Bußgeld?
Im überarbeiteten Meldegesetz, das seit November 2015 bundesweit Gültigkeit hat, wurden die Bußgelder deutlich erhöht. Falschmeldungen oder Fristüber-schreitungen können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Geldbußen bis zu 50.000 Euro möglich. Erlangt man durch eine falsche Wohnsitzmeldung zu Unrecht Sozialleistungen wird dies in der Regel als Betrug geahndet und zusätzlich bestraft. Auch aus steuerlicher Sicht, riskiert man bei z.B. einer falschen Abmeldung ins Ausland, Nachzahlungen und Strafverfahren.

Welchen Zweck erfüllt die Wohnungsgeberbescheinigung?
Mit Änderung des Meldegesetzes wurde die sogenannte ?Wohnungsgeberbescheinigung? wieder eingeführt. Diese Bescheinigung muss der Vermieter als Wohnungsgeber oder Wohnungseigentümer ausfüllen und sie muss bei jedem Umzug und bei jeder Neuanmeldung dem Meldeamt vorgelegt werden. Der Gesetzgeber will damit den Missbrauch von Wohnungsanmeldungen von Personen verhindern, die vorgeben an einer Anschrift wohnhaft zu sein, doch dort gar nicht ihren Lebensmittelpunkt haben (Scheinanmeldungen). Im Übrigen ist es dadurch leichter möglich, Verstöße zu Fristüberschreitungen festzustellen.

Hauptwohnung oder Nebenwohnung?
Unter dem Begriff der ?Hauptwohnung? versteht der Gesetzgeber die ?vorwiegend benutzte Wohnung? des Einwohners. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland. Es gibt hierbei keine eigene Wahlmöglichkeit über die Festlegung des Wohnsitzes für den Einwohner. Diese ergibt sich aus dem Gesetz anhand der jeweiligen Gegebenheiten.

Besonderheit bei Ehegatten:
Hauptwohnung eines verheirateten, nicht dauerhaft getrennt lebenden Einwohners, ist immer die gemeinsame Wohnung der Familie bzw. der Ehegatten/Lebenspartner, unabhängig davon, wie lange und oft er sich dort aufhält. Eheleute ohne Kinder gelten ebenfalls als Familie im Sinne des Gesetzes und müssen sich für eine gemeinsame Hauptwohnung entscheiden.

Warum ist eine korrekte Wohnungsmeldung auch für die Gemeinde so wichtig?
Für jeden Einwohner mit Hauptwohnsitz in Lauchringen bekommt die Gemeinde Zuweisungen in Höhe von derzeit rund ? 1.200 Euro pro Einwohner und Jahr über den kommunalen Finanzausgleich. Die Gemeinde ist also darauf angewiesen, dass sich jede Person, die auch tatsächlich hier wohnt, korrekt anmeldet. Durch falsche oder unterlassene Wohnsitzmeldungen können der Gemeinde also beträchtliche finanzielle Zuweisungen entgehen, auf die sie dringend zur Erfüllung ihrer Aufgaben angewiesen ist.

Abmeldung aus steuerlichen Gründen ins Ausland?
Eine Abmeldung, aus steuerlichen Gründen, ins Ausland, ohne den inländischen Wohnsitz tatsächlich aufzugeben, ist nicht zulässig!!! Nur wer tatsächlich hier seine Wohnung aufgibt und ins Ausland verzieht, darf sich hier gesetzeskonform abmelden.

Eine Abmeldung ins Ausland hat für die Person selbst gegebenenfalls u.a. folgende Auswirkungen:
? Kein Anspruch mehr auf Sozialleistungen im Inland
? Keine KFZ-Zulassung mehr in Deutschland
? Kein Anspruch mehr auf einen Bestattungsplatz
? Ggfs. Schwierigkeiten beim Abschluss von bestimmten Verträgen
? In der Regel keine Teilnahme an deutschen Landtags- und Kommunalwahlen

Bitte melden Sie sich bei unserem Einwohner-meldeamt an, wenn Sie in Lauchringen wohnen!!! Sollte für Sie derzeit eine falsche Wohnsitzmeldung vorliegen, so korrigieren Sie dies beim Einwohnermeldeamt. Bewusste, vorsätzliche oder fahrlässige Falschmeldungen können weitgehende Konsequenzen haben und unter Umständen strafrechtlich geahndet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerservice unter Tel. 6095-0.