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Waldgenossenschaft Südschwarzwald
Infos für Bürger vom 13.03.2018

 

 

Informationen zur Waldgenossenschaft Südschwarzwald

Das Forstwesen in Baden-Württemberg steht vor dem größten Umbruch seit 200 Jahren. Auslöser sind das Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg sowie die Änderung des §46 Bundeswaldgesetz und der Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen. Die Landesregierung hat daher den Beschluss gefasst, eine neue Forstorganisation auf den Weg zu bringen. Das Einheitsforstamt in seiner bewährten Aufgabenwahrnehmung (u.a. Beratung und Betreuung aller Waldbesitzarten incl. Holzverkauf) wird nicht weiterbestehen. Zentrales Anliegen des Kartellverfahrens ist der gemeinsame Holzverkauf, der keine staatliche Aufgabe mehr ist und im Kommunal- und Privatwald neu zu regeln ist. 

Mit der Trennung des Holzverkaufs im September 2015 in die Holzverkaufsstelle St. Blasien (für den Staatswald) und die Holzverkaufsstelle Stühlingen (für den Kommunal- und Privatwald) wurde das zentrale Anliegen des Kartellverfahrens - die Auflösung des gemeinsamen Holzverkaufs - bereits umgesetzt. Der Holzverkauf über die HolzverkauUnbenannt_20fsstelle des Landratsamtes muss vorbehaltlich des BGH Urteils spätestens zum 01.07.2019 eingestellt werden. Um im Holzmarkt-Wettbewerb bestehen zu können, muss frühzeitig eine Nachfolgelösung etabliert werden. 

Daher wurde nach verschiedenen Zusammenkünften und Workshops der Forstbetriebsgemeinschaften und Kommunen im Landkreis die Holzverkaufstelle Stühlingen zum 01.01.2018 in die "Waldgenossenschaft Südschwarzwald" umgewandelt.

Kernaufgabe der Waldgenossenschaft ist das Erreichen gemeinsamer Ziele, ohne dabei die Selbständigkeit der Einzelbetriebe aufzugeben. Sie hat keine Gewinnerzielungsabsicht und das erwirtschaftete Geld bleibt im Eigentum der Mitglieder. Den kleinen Waldbesitzern wird der Marktzugang und bessere Verkaufspreise ermöglicht.

Bis zum 01.07.2019 kann die Waldgenossenschaft den Holzverkauf mit 2,50 ?/Fm (ggf. zzgl. individueller FBG-Gebühr) vollumfänglich abwickeln, da das Landratsamt das Personal für den Holzverkauf bis dahin zu den bestehenden Konditionen stellt.
Ab Juli 2019 wird die Gebühr wesentlich vom gemeinsam generierten Holzverkaufsvolumen bestimmt:

Bei einem momentanen Verkaufsvolumen von jährlich 150.000 Fm wird eine Gebühr von 4 ?/Fm kalkuliert, bei 200.000 Fm eine Gebühr von 3 ?/Fm.

Die Waldbesitzer der Gemeinde Lauchringen dürfen sich gerne weiterhin an unseren Förster Herrn Berthold Schmid wenden, der die weitere Vorgehensweise mit Ihnen bespricht.

Tel.: 07741/2941 - bitte unbedingt auf Anrufbeantworter sprechen!