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Natura 2000-Managementplan
für das FFH-Gebiet "Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina" vom 18.06.2021

Bekanntgabe der Endfassung 18.06.2021


Für die Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" werden im Auftrag der Regierungspräsidien nach und nach Managementpläne (MaP) erstellt. Mit Hilfe dieser Managementpläne soll der Schutz und die Erhaltung der in Natura 2000-Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie umgesetzt werden.
Der Managementplan für das FFH-Gebiet 8315-341 "Täler von Schwarza, Mettma, Schlücht und Steina" ist fertiggestellt und steht ab 18.06.2021 zum download bereit unter:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-endfassungen

Er kann zu den ortsüblichen Sprechzeiten beim

  • Landratsamt Waldshut, Untere Naturschutzbehörde, Herr Lazarte, Industriestraße 2, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751/86-3226
  • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Untere Naturschutzbehörde, Frau Koch, Stadtstr. 3, 79104 Freiburg, Tel.: 0761/2187-4214
  • Regierungspräsidium Freiburg, Referat Naturschutz und Landschaftspflege, Frau Biss, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, Tel.: 0761/208-4139

eingesehen werden. Eine vorherige telefonische Anmeldung ist erforderlich. Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation können die Öffnungszeiten der Ämter von üblichen Zeiten abweichen!

Weitere Informationen zu den Managementplänen finden Sie auch auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Freiburg, Referat Naturschutz und Landschaftspflege:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt5/ref56/natura2000

Vorkommen der Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten der FFH-Richtlinie sind im MaP flurstücksgenau dargestellt. Die kartierten Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten sind im derzeitigen Erhaltungszustan zu bewahren. Dieser darf nicht verschlechtert werden (Verschlechterungsverbot gemäß §33 Abs. 1 Bundesnaturzschutzgesetz). Daher werden im MaP Erhaltungsziele formuliert und Empfehlungen für Erhaltungsmaßnahmen (inkl. Wiederherstellungsmaßnahmen) gegeben.
Eine weitere Verbesserung des Zustands der Lebensraumtypen und Lebensstätten der Arten im Gebiet ist freiwillig. Hierfür werden Entwicklungsziele und -maßnahmen beschrieben. Die Flächen mit Darstellung von Entwicklungszielen und -maßnahmen eignen sich u.a. für Ausgleichs-, Ersatz- oder Ökokonto-Maßnahmen. Zahlreiche der empfohlenen Maßnahmen können durch Aufträge und/oder Verträge (Pflegeaufträge nach Landschaftspflegerichtlinie (LPR) etc.) mit den Bewirtschaftern oder über das FAKT-Programm umgesetzt werden.

Die Ansprechpartner für die Umsetzung des Managementplans sind:

Landkreis Waldshut:

  • Untere Naturschutzbehörde, Herr Lazarte, Tel.: 07751/86-3226
  • Untere Landwirtschaftsbehörde, Herr Wegerhof, Tel.: 07751/86-5327
  • Untere Forstbehörde, Herr Rothmund, Tel.: 07751/86-3300
  • Landschaftserhaltungsverband, Herr Stoll, Tel.: 07751/86-5711

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald:

  • Untere Naturschutzbehörde, Frau Hendel, Tel.: 0761/2187-4223
  • Untere Landwirtschaftsbehörde, Frau Böhmer, Tel.: 0761/2187-5810
  • Untere Forstbehörde, Herr Dr. Gerecke, Tel.: 0761/2187-5100
  • Landschaftserhaltungsverband, Herr Treiber, Tel.: 0761/2187-5890

Regierungspräsidium Freiburg:

  • Referat für Naturschutz und Landschaftspflege, Frau Tribukait / Herr Rösch (Gebietsreferenten), Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, Tel.: 0761/208-4136 bzw 0761/208-4148
  • Referat Waldnaturschutz, Biodiversität und Waldbau, Herr Franke, Bertoldstraße 43, 79098 Freiburg, Tel.: 0761/208-1408


Regierungspräsidium Freiburg
Referat Naturschutz und Landschaftspflege