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Entnahme von Wasser
aus Oberflächengewässer ist untesagt vom 08.08.2022

Landratsamt erlässt generelles Verbot für das Entnehmen von Wasser aus Gewässern

 

Wegen der anhaltenden Trockenheit passt das Landratsamt Waldshut die seit dem 14.07.2022 geltende Rechtsverordnung über die Einschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs an. Die Wasserentnahme aus Gewässern, mit Ausnahme des Rheins, wird ab dem 04.08.2022 generell untersagt.

Seit dem 14.07.2022 gilt im Landkreis Waldshut ein Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen für das Beregnen und Bewässern von Grundstücken, wenn die Wasserstände an drei Referenzgewässerpegeln einen bestimmten Wert erreicht oder unterschritten haben. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit verschärft das Landratsamt dieses Verbot. Ab dem 04.08.2022 ist die Wasserentnahme aus Gewässern generell untersagt. Betroffen sind alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bäche, Flüsse und Triebwerkskanäle sowie aus Weihern und Seen. Von dem Verbot ausgenommen ist lediglich die Entnahme aus dem Rhein bzw. aus oberirdischen Gewässern im wasserrechtlich erlaubten Umfang.

„Aufgrund ausbleibender, länger anhaltender, ergiebiger Regenfälle und den nach wie vor extrem hohen Lufttemperaturen bestehen sehr kritische Verhältnisse, die in einzelnen Gewässern streckenweise bereits zum völligen Austrocknen des Gewässerbetts geführt haben“, so Erster Landesbeamter Jörg Gantzer. Eine grundlegende und anhaltende Änderung der Wetterverhältnisse ist gegenwärtig nicht zu erwarten. Lokal auftretende Niederschlagsereignisse führen nur zu einem kurzzeitigen Ansteigen der Abflüsse, die innerhalb kurzer Zeit wieder auf ihr geringes Ausgangsniveau zurückfallen. Angesichts der aktuellen Prognosen muss deshalb mit gleichbleibend niedrigen bzw. noch weiter zurückgehenden Abflüssen in den Gewässern gerechnet werden.

Die in der Rechtsverordnung genannten Referenzpegelstände an der Alb in Sankt Blasien (20 cm), der Wutach in Oberlauchringen (55 cm) und des Kotbachs in Oberlauchringen (15 cm) werden zwischenzeitlich deutlich unterschritten. Die aktuellen Wasserstände bzw. Abflüsse liegen unter den im langjährigen Mittel in dieser Jahreszeit minimal gemessenen Werten. An der Alb beträgt der Wasserstand lediglich noch 13-14 cm, an der Wutach circa 48 cm und am Kotbach 5-6 cm.

Um diese sehr kritischen Verhältnisse nicht zusätzlich durch Wasserentnahmen zu verschlechtern, hat das Landratsamt entschieden, den wasserrechtlichen Gemeingebrauch generell einzuschränken. Mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung ist das Entnehmen von Wasser aus Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs nach § 20 Abs. 1 WHG ab dem 04.08.2022 im Landkreis Waldshut