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Kommunale Wärmeplanung
vom 06.10.2022

Freiwillige kommunale Wärmeplanung

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 7e Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Die bnNETZE GmbH mit Sitz in Freiburg wurde von der Gemeindeverwaltung Lauchringen mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gem. § 7d Klimaschutzgesetz (KSG) beauftragt. Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 7e, Abs. 6 KSG folgende Regelungen vor:

Abs. 6: Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 ortsüblich bekannt zu machen.

Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Artikel 14, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Gemeindeverwaltung Lauchringen Folgendes mit:

Die Gemeinde Lauchringen beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. § 7d Klimaschutzgesetz). Andernfalls stellt die Stadtverwaltung betroffenen Personen vor Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gem. EU-VO 2016/679, Art. 13, Abs. 2 zur Verfügung.

Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die bnNETZE GmbH auf der Grundlage von § 7e Klimaschutzgesetz erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 7e KSG dargelegt.

Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und der Energieunternehmen.

Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auch unter folgendem Link:

https://www.kea-bw.de/waermewende/wissensportal/kommunale-waermeplanung

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