Aktuelles

Zurück zur Übersicht - Zum Archiv
Wir bitten um Beachtung
Sommerpause des Mitteilungsblattes vom 19.07.2024

Berufskraut - eine invasive Art

Das einjährige Berufkrauts ist eine Blütenpflanze, die aus Nordamerika als Zierpflanze eingeführt wurde. Heute hat es bereits die gesamte Schweiz erobert und macht nun auch der einheimischen Flora Konkurrenz. Es gilt daher als invasive Pflanze. Um seine Verbreitung einzuschränken, muss es spätestens zur Blütezeit bekämpft werden, idealerweise durch Ausreißen.

Das einjährige Berufkraut (Erigeron annua) blüht von Anfang Sommer bis Herbst. Obwohl die weißen Blütenblätter durch einen gelben Blütenkorb verbunden sind, ist es nicht mit der Kamille, der Margerite oder dem Gänseblümchen zu verwechseln. Was wird dem Berufkraut vorgeworfen? Seine Fähigkeit, sich auf Kosten anderer einheimischer Pflanzen zu verbreiten. Wo sich das einjährige Berufkraut ansiedelt, werden andere Pflanzen verdrängt, welche für die Artenvielfalt wertvoll sind.

Das einjährige Berufkraut finden man überall: an Straßenrändern, in Privatgärten und auf landwirtschaftlichen Flächen, wo seine Bekämpfung obligatorisch ist. Landwirte und Landwirtinnen müssen jedoch oft feststellen, dass sich die Pflanze auf den umliegenden Flächen ausbreitet. Es besteht Aufklärungsbedarf und der gemeinsame Einsatz durch die Bevölkerung und die Gemeinde ist nötig.

Um die Entwicklung des Berufkrauts einzuschränken, braucht es viel Zeit und Ausdauer. Das Ausreisen ist eine wirksame Methode, um die Vermehrung und das erneute Wachstum zu verhindern. Dabei ist darauf zu achten, dass die Pflanzen mit den Wurzeln entfernt und mit dem Hausmüll entsorgt werden, um das Versamen und somit die Verbreitung zu verhindern.