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Heckenrückschnitt
Behinderung durch Hecken, Bäume und Büsche vom 24.09.2024

Behinderungen durch Büsche, Bäume 
und Hecken an Privatgrundstücken
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Bäume und Sträucher tragen zur Verbesserung der 
kleinklima-tischen Verhältnisse und zur Verschönerung 
des Ortsbildes bei. Ab und zu muss jedoch dem Wachstum dieser Pflanzen Einhalt geboten werden. 
Jeder Eigentümer eines Grundstückes muss überprüfen, 
ob die Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrsflächen entlang des Grundstücks gewährleistet ist. Gegebenenfalls müssen Büsche und Bäume so zurückgeschnitten werden, dass für die Benutzer der Straßen
und Gehwege keine Gefahr oder Behinderung besteht. 
Bitte beachten Sie hierbei folgender Regelungen: 
• Über den Fahrbahnen ist ein Bereich von 4 m Höhe 
und über den Gehwegen von 2 m Höhe freizuhalten (Lichtraumprofil), damit Fahrzeuge bzw. Fußgänger und Fahrradfahrer die öffentlichen Straßen 
entsprechend ihrer Bestimmung nutzen können. 
• Die Büsche und Bäume in der Nähe von Straßenlaternen sind so zu schneiden, dass der Lichtaustritt 
gewährleistet ist und keine Schäden an den Beleuchtungskörpern (z. B. bei Sturm) entstehen 
können. 
• Eigentümer von Eckgrundstücken haben ihre Bepflanzungen an Straßenkreuzungen und Einmündungen so zurückzuschneiden, dass in einem Bereich ab 0,80 cm Höhe die Sicht nicht versperrt 
wird und somit ein Sichtdreieck für Autofahrer vorhanden ist. 
• Hecken und Anpflanzungen entlang von Straßen, 
Gehwegen und Fahrradwegen sind so zurückzuschneiden, dass die GESAMTE BREITE dieser Verkehrsflächen von den Verkehrsteilnehmern, Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt werden kann. 
Bitte sorgen Sie dafür, dass Pflanzen die in Gehwege und Straßen hineinragen, zurückgeschnitten und 
störende Äste und Ranken entfernt werden.
• Um radikale Rückschnitte zu vermeiden, müssen 
Hecken deshalb regelmäßig geschnitten werden.
• Sorgen Sie bitte dafür, dass Verkehrszeichen einschließlich Straßennamensschilder frei einzusehen 
sind. 
• Darüber hinaus überprüfen Sie bitte, ob die Ihnen 
von der Gemeinde zugeteilte Hausnummer von der 
Straße einzusehen ist, damit Rettungswagen, Feuerwehr und Polizei in Notfällen ohne langes Suchen 
das Grundstück, insbesondere bei Dunkelheit, finden können. Bitte bedenken Sie, dass falsche oder 
unvollständige Kennzeichnungen z.B. bei einem 
Rettungseinsatz (Notarzt, Feuerwehr, Polizei) zu 
unnötigen Zeitverlusten führen können.