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Hinweise zu Halloween | |
am 31.10.2024 | vom 25.10.2024 |
"Süßes oder Saures?" Wer nichts geben will oder kann, dem wird ein Streich gespielt. Damit aus dem Halloween-Schabernack jedoch keine teure Überraschung wird, möchten wir einige Hinweise geben. Ein Spaß geht immer dann zu weit, wenn andere zu Schaden kommen. So verbietet etwa die Straßenverkehrsordnung, Gegenstände "in den öffentlichen Verkehrsraum" zu bringen, wenn durch der Verkehr gefährdet oder erschwert wird. Wer beim Streiche spielen fremdes Eigentum beschädigt, macht sich der Sachbeschädigung strafbar. Dasselbe gilt, wenn die Hausfassade oder Autos mit Eiern oder anderen Gegenständen beworfen werden. Leider msusten wir die vergangenen Jahre feststellen, dass manchmal, vielleicht aus Leichtsinn, Übermut oder wegen alkoholbedingter Fehleinschätzung, einigen die Kenntnis über den Unterschied zwischen Scherz und Straftat abhandengekommen ist. Bitte suchen Sie deshalb im Vorfeld das Gespräch mit Ihren Kindern und informieren Sie über die geltenden Regeln. Vielen Dank! |