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Bundestagswahl 2025
Wahlaufruf zur Bundestagswahl am Sonntag, den 23. Februar 2025 vom 21.02.2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am kommenden Sonntag, 23. Februar 2025 sind Sie zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags aufgerufen. Rund 5.700 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lauchringen, wahlberechtigt und haben die Chance, über die zukünftige Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland mitzubestimmen.

Mit Ihrer Stimme können Sie an der Gestaltung unserer und Ihrer Gegenwart und Zukunft mitwirken. Demokratie lebt durch den Gestaltungswillen der Bürgerinnen und Bürger, d.h. wer nicht zur Wahl geht, entzieht sich dieser Möglichkeit und verzichtet auf ein Bürgerrecht. Das Recht zu wählen, bietet sich nur in einer Demokratie und deshalb unterstützt die Inanspruchnahme dieses Rechts die Demokratie selbst. Ohne Wählerinnen und Wähler gibt es keine Demokratie und nur diese bietet politische und persönliche Freiheit. Bitte verstehen Sie Ihr Wahlrecht als Wahlpflicht - als Ihr "Ja" zu unserem demokratischen Staat.

Im Wahlkreis 288, Waldshut, stehen 8 Kandidaten als Wahlkreisabgeordnete (Erststimmenabgabe) und 16 Parteien auf der Landesliste (Zweitstimme) zur Wahl. Sie können zwei Stimmen abgeben, die so genannte Erststimme für die Wahl des/der Wahlkreisabgeordneten und Zweitstimme für die Wahl einer Partei auf der Landesliste.

Erststimme
Die Erststimme wird auf der linken Seite des Stimmzettels vergeben. Mit ihr entscheiden Sie sich für einen Direktkandidaten in unserem Wahlkreis. Ab dieser Bundestagswahl gewinnt der Kandidat einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn er in unserem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch die sogenannte Zweitstimmendeckung gedeckt ist.

Zweitstimme
Die Zweitstimme wird auf der rechten Hälfte des Stimmzettels vergeben. Mit ihr entscheiden Sie sich für die Landesliste einer Partei, die im Bundesland Baden-Württemberg für den Bundestag zur Wahl steht. Auf dieser Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die Partei in den Bundestag einziehen sollen. Auf dem Stimmzettel sind unter dem Parteinamen aber nur die ersten fünf Bewerber der Landesliste aufgeführt. Die Zweitstimme bestimmt in welchem Kräfteverhältnis die Parteien im Bundestag vertreten sind. Da sie also über Mehrheit oder Minderheit im Parlament entscheidet, wird durch sie vorgegeben, welche Partei oder welche Parteienkoalition im Bundestag so stark wird, dass deren Abgeordnete ihren Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers durchbringen können.

Bei welchem Wahllokal Sie wählen können, ersehen Sie aus Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte, die zur Abstimmung mitzubringen ist. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Den Stimmzettel erhalten Sie im betreffenden Wahllokal.

Als Bürgermeister der Gemeinde Lauchringen appelliere ich an Sie, ihr Wahlrecht auszuüben. Die Wahlhandlung erfordert ja nur wenige Minuten Zeit, mit der Sie aber einen wichtigen Beitrag für unser Land leisten.

Bei allen Wählerinnen und Wählern, die von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, möchte ich mich jetzt schon bedanken.

Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Wahlsonntag.

Ihr Thomas Schäuble, Bürgermeister