Aktuelles

Zurück zur Übersicht - Zum Archiv
Standesamt
Wurde Ihre Ehe im Ausland geschieden? vom 28.03.2025

Bitte denken Sie daran, dass ausländische Scheidungsurteile nicht automatisch auch in Deutschland gültig sind!

Nach den allgemeinen Grundsätzen des Staats- und Völkerrechts gelten Scheidungsurteile grundsätzlich erst einmal nur in dem Staat, in dem das Scheidungsurteil ergangen ist. Zur Wirksamkeit der Scheidung auch in Deutschland bedürfen solche ausländischen Scheidungen in der Regel der "förmlichen Anerkennung".

Die Entscheidung über die Anerkennung erfolgt nur auf Antrag! Unterbleibt diese "förmliche Anerkennung", gilt die Ehe in Deutschland, trotz Scheidung im Ausland, weiterhin als bestehend!

Ist Ihre Ehe also im Ausland geschieden worden (z.B. in der Schweiz) und haben Sie bisland noch kein förmliches Anerkennungsverfahren für Ihre ausländische Scheidung durchlaufen, wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt und klären Sie die rechtlichen Gegebenheiten für Ihren individuellen Fall ab. Gilt die Ehe in Deutschland nämlich weiterhin als bestehend, finden z.B. auch fortdauernd das Erb- und Unterhaltsrecht für Ehegatten Anwendung. Auch eine neue Ehe kann nicht ohne Anerkennung der ausländischen Scheidung geschlossen werden.

Bei Fragen melden Sie sich beim Standesamt Lauchringen, Hohrainstraße 59, 79787 Lauchringen.
Tel. 07741 - 6095-30 oder gmelin@lauchringen.de