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Fortschreibung des Lärmaktionsplan
Stufe 5 vom 11.04.2025

Die Gemeinde Lauchringen ist die für die Aufstellung und Aktualisierung eines Lärmaktionsplans nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für das Gemeindegebiet zuständige Behörde. Nach der Aufstellung des derzeit gültigen Lärmaktionsplans im Jahr 2019 ist es jetzt Aufgabe, diesen Plan unter Beteilligung der Öffentlichkeit fortzuschreiben. Hierbei ist aufgrund der rechtlichen Anforderungen der Lärm ausgehend von der A 98, B34 und L 163 zu berücksichtigen.
Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrsstraßen zu erkennen und schädlichen Auswirkungen für die Bevölkerung vorzubeugen oder sie zu mindern. Daneben sollen auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden.
In Zusammenarbeit mit einem Fachbüro wurde ein Entwurf (zur Fortschreibung) des Lärmaktionsplans erstellt. In diesem Entwurf werden die rechtlichen Rahmenbedingungen genannt, die Ergebnisse der Lärmkartierung zusammengefasst und ein Konzept für Schutzmaßnahmen abgeleitet.

Im Rahmen des der Fortschreibung soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen gehört werden. Vor allem die betroffenen Bürger/-innen sollen rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung von Lärmaktionsplänen mitzuwirken. Die soll analog zu den in Bauleitplanverfahren üblichen Verfahren erfolgen, wobei eine einstufige Beteiligung vorgesehen ist.
Der Gemeinderat der Gemeinde Lauchringen hat am 03.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Lärmaktionsplan beraten und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Die Planunterlagen des Lärmaktionsplanes mit Maßnahmenkonzept liegen in der Zeit vom 21.04.2025 bis 23.05.2025 bei der Gemeindeverwaltung, Bauamt während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Darüber hinaus ist der Lärmaktionsplan mit seinen Anlagen auf der Internetseite der Gemeinde Lauchringen hier abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Über eingegangene Stellungnahmen entscheidet oder Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Weitergehende Informationen zur Lärmkartieung und aktionsplanung werden auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Würtemberg (LUBW) unter dem Thema Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung bereitgestellt.