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Wasserentnahmeverbot | |
des Kotbachs in OL | vom 02.07.2025 |
Der Wasserspiegel des Kotbachs gilt als Referenz für den Wasserstand der Gewässer in umliegenden Gemeinden. Weil er zu niedrig ist, darf weder aus ihm noch anderen Fließgewässern in den Gemeinden Dettighofen, Hohentengen am Hochrhein, Jestetten, Klettgau, Küssaberg und Lotstetten Wasser entnommen werden. Der Wasserstand des Kotbachs dient als so genannter Referenzspiegel, ist er zu niedrig kann davon ausgeggangen werden, dass auch die Wasserstände der Gewässer in den umliegenden Gemeinden niedrig sind. Niedrige Pegelstände wiederum gefährden im Wasser lebende Pflanzen und Tiere. Um sie zu schützen, hat das Landratsamt für den Kotbach und sämtlihce Fließgewässer in den Gemeinden Dettighofen, Hohentengen am Hochrhein, Jestetten, Klettgau, Küssaberg und Lotstetten ein Wasserentnahmeverbot ausgerufen. Das bedeutet, dass aus Bächen, Flüssen und Kanälen aber auch aus Weihern und Seen in den betroffenen Gemeinden ab sofort kein Wasser mehr entnommen werden darf. Ausgenommen sind lediglich Entnahmen aus dem Rhein und solche, die bereits wasserrechtlich zugelassen wurden. Detalierte Informationen zu kritischen Pegelständen, dem Wasserentnahmeverbot sowie die Rechtsverordnung sind auf der Webseite des Landratsamtes zu finden: www.landkreis-waldshut.de/umweltamt/wasserrecht-/-wasserwirtschaft/rvo-wasserentnahmeverbot/. |