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Elektroschrott entsorgen

Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenfrei abgeben:

  • bei kommunalen Sammelstellen,
  • beim Handel vor Ort, wenn dieser Elektrogeräte auf über 400 m² verkauft und Sie ein vergleichbares Gerät kaufen oder bis zu drei kleine Elektroaltgeräte (keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm) auch ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes
  • bei Vertreibern von Lebensmitteln (ab 800 m² Ladenfläche), welche dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, zum Beispiel bei Discountern, wenn Sie ein vergleichbares Gerät kaufen oder bis zu drei kleine Elektroaltgeräte (keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm) auch ohne Kauf eines neuen Elektrogerätes.
  • beim Versandhändler im Falle eines Onlinekaufs, wenn die Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte 400 m² übersteigt.
  • Onlinehändler und stationäre Händler haben den Käufer konkret nach seiner Rückgabeabsicht zu fragen und rund um das Thema Elektroaltgeräte-Rückgabe zu informieren.
  • Auch Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort, welche Elektro-Altgeräte angenommen werden können.
  • Bei Lieferung eines neuen Großgerätes muss der Händler das alte Gerät kostenlos mitnehmen. Dazu müssen Sie dem Händler bei Abschluss des Kaufvertrages mitteilen, dass Sie beabsichtigen, bei der Auslieferung ein vergleichbares Elektroaltgerät zurückzugeben.
  • Ein einheitliches Logo „Elektrogeräte Rücknahme“ zeichnet die Sammelstellen aus.

Daneben dürfen auch Hersteller und Händler, die die 400-m²-Grenze nicht erreichen, Elektroaltgeräte freiwillig sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser Zwei sammeln.

Wichtig: Bitte entnehmen Sie alle entnehmbaren Batterien vor der Rückgabe aus den Elektro- und Elektronikaltgeräten und geben Sie diese in die getrennte Erfassung. Weisen Sie bei der Rückgabe gegebenenfalls darauf hin, dass noch (weitere) Batterien im Elektro- und Elektronikaltgerät enthalten sein könnten.

zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Voraussetzungen
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Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

in der Regel: keine

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

keine

Bearbeitungsdauer
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Bearbeitungsdauer

keine

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

Die Rücknahme ist kostenfrei.

Sonstiges
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Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage
Weitere Hinweise
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Weitere Hinweise

Elektroschrott können Sie auf unserem Recyclinghof in Lauchringen, Wiggenbergstraße 3 entsorgen.


Weitere Informationen und die Öffnungszeiten erhalten Sie hier.
Vertiefende Informationen
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Vertiefende Informationen
Verwandte Dienstleistungen
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