Bebauungspläne

7. Änderung Bebauungsplan "Sport- und Freizeitgelände - Im Greut" - Offenlage Kontakt aufnehmen


Der Gemeinderat der Gemeinde Lauchringen hat am 26. Januar 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Sport- und Freizeitgelände – Im Greut“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

Mit der Änderung des Bebauungsplans werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt:

Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist der, dass die Gemeinde Lauchringen neben dem Abenteuerland einen Naturkindergarten errichten möchte und südlich davon soll eine Fläche als Erweiterungsmöglichkeit für das Abenteuerland gesichert werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen nun mit der Änderung geschaffen werden.

Durch die Bebauungsplanänderung sind keine negativen städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung findet in Form einer Planauslage beim Rathaus Lauchringen, Bauamt, vom

20. Februar 2023 bis einschl. 17. März 2023

während der üblichen Dienststunden statt. Zudem kann der Bebauungsplanentwurf auf der Homepage der Gemeinde Lauchringen (www.lauchringen.de) eingesehen werden. Während der Offenlage wird jedem die Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Stellungnahme gegeben. Während dieser Frist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollen die vollständige Anschrift des Verfassers enthalten.

Lauchringen, 08.02.2023

Thomas Schäuble, Bürgermeister



Anzahl der Bauplatzgrundstücke

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Offenlageunterlagen
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Bebauungsplanentwurf vom 26.01.20235.13 MB02.02.2023Download