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Borkenkäferbefall
vom 11.07.2019
Teaserbild Borkenkäferbefall - Erkennen,Einschätzen, Handeln

Borkenkäferbefall ?
Erkennen, Einschätzen, Handeln

Das Kreisforstamt Waldshut teilt mit, dass man in den letzten Monaten mit vereinten Kräften versucht habe, der Borkenkäfer-Massenvermehrung Herr zu werden. Inzwischen zeige sich jedoch, dass die Vorschädigungen des Vorjahres so stark sind, dass selbst der ergiebige Regen im Mai unsere Waldbestände nicht ausreichend stabilisiert hat. Insbesondere auf schlechteren Standorten zeigen nicht nur Fichten und Tannen sondern auch zunehmend unsere Laubbäume einen Befall. Durch die aktuell warmen Temperaturen entwickeln sich die Borkenkäfer rasant.

Mittlerweile ist massiver Stehendbefall, selbst in den Hochlagen des Landkreises, zu verzeichnen. In den tieferen Lagen ist die erste Borkenkäfergeneration fertig entwickelt. Der Schwärmflug für die Anlage der zweiten Generation hat begonnen. Die Borkenkäfermassenvermehrung setzt nun ganz massiv ein. Besonders auffallend ist, dass nicht nur bekannte Befallsherde betroffen sind, sondern auch in der Tiefe der Waldbestände Frischbefall zu verzeichnen ist.

Nicht nur der Fichte geht es schlecht. Auch die Tanne leidet stark unter den Folgen des trockenen Jahres 2018. Der Borkenkäferbefall an der Tanne stellt ein ähnliches Waldschutzrisiko wie an der Fichte dar. Auch hier gilt ein schneller Brutraumentzug, um der massenhaften Vermehrung der Käfer entgegenzuwirken.

Der massive Neubefall bringt nun Holzernteunternehmer, Fuhrleute, Revierleiter und Waldbesitzende an ihre Grenzen. Engpässe in der Aufarbeitungs- und Vermarktungskette werden sichtbar. Mit dem Ausflug der ersten Borkenkäfergeneration in den mittleren und höheren Lagen ab Mitte Juli, wird das Schadholzaufkommen so groß sein, dass im gesamten Landkreis die Kapazitäten der Aufarbeitungskette, für die Holzlagerung und auf der Abnehmerseite nicht mehr ausreichen werden. Die Folgen dieser Kalamität werden nicht nur die Waldbesitzenden spüren. Allerorts Forstmaschinen und Holzpolter, Wegesperrungen, aufwändige und teure Verkehrssicherungshiebe mit Straßensperrungen, sich stark ändernde Waldbilder, sind nur ein paar beispielhafte Auswirkungen, die die Bevölkerung berühren werden.

Das Kreisforstamt Waldshut hat deshalb eine Veranstaltungsreihe mit dem Motto ?Prima Klima?? gestartet, bei denen verschiedene Akteure mit unterschiedlicher Betroffenheit miteinander diskutieren und sich austauschen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Die nächste Veranstaltung findet am 03. September im Haus des Gastes in Birkendorf statt und danach am 18. September im Kreistagssaal in Waldshut. Hierzu folgen noch separate Einladungen. Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist es, weiter proaktiv die Käferproblematik anzugehen und in der momentan schwierigen Situation eine möglichst hohe Transparenz über die bevorstehenden Maßnahmen herzustellen.


Die Lage in Lauchringen
Auch im Gemeindewald Lauchringen stellt sich die Lage dramatisch dar.
Lauchringens Revierförster Berthold Schmid berichtet, dass u.a. aufgrund des Käferbefalls und der vergangenen Stürme das Hieb-Soll für das hiesige Revier schon überschritten wurde und der Hieb bereits jetzt bei 2.400 Festmetern liege. Zusätzlich seien aktuell schon wieder 600 Festmeter Käferholz frisch gehauen und weitere 500 Festmeter neu von Käfern befallen. Im Bergwald seien 200 Festmeter geerntet und 200 Festmeter befallen, im Wiggenbergwald ebenso, im Reiherwald liegen 200 Festmeter und es bestehe zwischen dem Denkmal Reiherwald und der Pritsche ein neuer Befall von ca. 100 Festmeter. Letztes Jahr habe der Käferbefall erst im Juli begonnen, jetzt müsse damit gerechnet werden, dass die Käfer weiter ausfliegen und weitere Wälder befallen.

Gesetzliche Grundpflichten der Waldbesitzer
Gemäß Landeswaldgesetz hat jeder Waldbesitzer die gesetzliche die Pflicht,
? den Wald pfleglich zu bewirtschaften, insbesondere
? tierische und pflanzliche Forstschädlinge rechtzeitig und ausreichend zu bekämpfen, wobei
? biologische und biotechnische Maßnahmen Vorrang haben (§§12, 14 Landeswaldgesetz).

Das Kreisforstamt Waldshut hat zu den Aufarbeitungspflichten ein Merkblatt herausgegeben, das unter dem Link
http://www.landkreis-waldshut.de/fileadmin/landkreis-waldshut.de/media/kreisforstamt/ Anzeige_Aufarbeitungspflicht_Waldschutz_final.pdf abgerufen werden kann.
Weitere Informationen erteilt das Kreisforstamt oder können abgerufen werden unter
https://www.forstbw.de/fileadmin/forstbw_infothek/forstbw_info/ForstBW_Flyer_Borkenkaefer.pdf.